§13
Herr Ruge also unterwirft nicht den Begriff des Bestehenden einer Untersuchung, nein er stellt nur sein Bestehendes, sein Heiligstes dem Bestehenden und Heiligsten des sächsischen Ministeriums gegenüber. Und wenn wir der Sache recht auf den Grund gehen, so thut er nicht einmal das. Denn auch das sächsische Ministerium glaubt die Gerechtigkeit, die Vernunft, die Wahrheit, die Freiheit, die Sittlichkeit als heiligste und theuerste Fundamente seines Bestehenden zu besitzen. Alle diese Kategorien von Recht, Wahrheit &c. haben, wie jenes „Gesez“, von dem wir oben sprachen, keinen absoluten Inhalt, sie sind die Hypostasen, die Gottheiten, welche dem, was existirt, das Recht der Existenz, die Weihe, die Kraft geben. Es ist also Herrn Ruge gelungen, zu zeigen, daß er mit dem sächsischen Ministerium auf einem gleichen Standpunkt des Denkens sich befindet. Auch er verehrt sein Bestehendes, sein Heiligstes, sein Höchstes: zwar will er von diesem aus gegen das concrete Bestehende polemisiren, er macht es wie jene Communisten, die im Namen des höchsten Wesens die Gleichheit predigen: aber der Erfolg lehrte Herrn Ruge, daß die Gottheiten, welche er hat, zugleich die Gottheiten des concreten Bestehenden und des sächsischen Ministeriums, lieber das Concrete, gegen das er kämpft, schützen, als sich von Herrn Ruge zu bloßen Abstracten erheben lassen wollen.
[Notes for §13 here]