899
Wenn jede Facultät sich eigenthümlich benommen hat, die Greifswalder nämlich sich in ihrer Gesammtheit würdig verhalten, in ihrer einen Hälfte ein liebenswürdiges Wohlwollen gegen mich bewiesen, in ihrer andern Hälfte (die sich in dem zweiten Gutachten, Anlage B., ausgesprochen) ein der Höhe der Frage entsprechendes Bewußtseyn - wenn auch immerhin in theologischer Form gezeigt hat, wenn die Bonner Facultät mit philologischer Genauigkeit die Resultate meiner Schrift zusammenstellt, wenn in dem Königsberger Gutachten der theologische Wirrwar sich schon vernehmen läßt, so wird er übermäßig laut in dem Hallischen Gutachten, welches außerdem noch den eigenthümlichen Ruhm hat, daß es vollkommen und bis zum niedrigsten Grade gemein ist. „Ew. Excellenz (so beginnt dieses Votum nach dem Geschäfts-Eingange) haben selbst schon geurtheilt, daß die in der Schrift des B. Bauer hervortretenden Ansichten das Wesentliche und den eigentlichen Bestand der christlichen Wahrheit in ihrem innersten Grunde angreifen,“ und die Facultät kann diesem Urtheil ... nur beitreten. „Die in jedem Sinne devote Facultät hält es dabei – und mit Recht, denn der Devote darf nicht räsonniren – „weder für nöthig noch für geeignet“ – welches Wort! Was das nur hier heißen mag! – sich genauer auf meine Schrift einzulassen. Dennoch, obwohl ich „das Wesentliche und den eigentlichen Bestand der christlichen Wahrheit angreife,“ dennoch kommt die theure Facultät, nachdem sie statt mein Buch zu studiren und seine Methode zu entwickeln, eine nichtssagende theologische Chrie über Etwas, was Noth thut, und über Manches Andere noch hingekriselt hat – ja da kommt die hochwürdige Facultät zu dem Resultat – oder nicht Resultat, sondern zu dem Einfall – denn Alles ist hier Einfall – daß „ich als ein solcher zu betrachten sey, der noch innerhalb des Christenthums stehe, und daß man über den Grad meiner Heterodoxie (– ich bin nur ein Ketzer, nicht ein Anhänger des Antichrists, der den Bestand der christlichen Wahrheit u. s. w. –) aus dem vorliegenden ersten Band meiner Schrift noch kein vollkommen sicheres Urtheil fällen kann.“ (p. 151.) Daß die Facultät nach dem gehörigen Zwischen-Raum d. h. nachdem sie wieder über das Eine, was Noth thut, und über Manches Andere eine herrliche Chrie gegeben hat – eines ganz andern Einfalls sich zu erfreuen hat, werden wir bald sehen. Zunächst bemerke ich nur noch, daß sie Sorge getragen hat, die Gemeinheit ihrer Gesinnung, die Schärfe ihrer Urtheilskraft, das Bündige ihrer Schlußfolgerungen und die Klarheit ihres Verstandes sogleich im Eingange ihres Gutachtens zu erkennen zu geben, wenn sie versichert, sie glaube die ihr vorgelegten Fragen mit um so größerer „Unbefangenheit“ beantworten zu können, „je weniger Eines ihrer Mitglieder der Philosophie zugethan sey, von deren Principien die Kritik des Licentiaten Bauer ausgeht“ – o, ihr Heuchler! Hättet ihr nicht vielmehr fragen sollen, ob nicht mehrere und wie viel der beschränktesten Gegner dieser Philosophie unter euch sitzen? Ob ihr nicht Alle Gegner derselben seyd?
[Notes for 899 here]