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Die gute Sache der Freiheit und meine eigene Angelegenheit

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Deutsch

Author: Bruno Bauer  Year: 1842 

1 Der Verurtheilte, der während des Processes nicht gehört ist, wird von seiner Vertheidigung nicht erwarten, daß sie bei denen, die ihn verurtheilt haben, eine günstige Aufnahme finden werde, wenn sie ihn in ihrem eigenen Interesse verurtheilt haben und verurtheilen mußten, sobald sie ihr Interesse als das einzige höchste Recht gegen ihn geltend machten. Seine Richter sind zugleich seine Gegner: wo ihr Interesse anfängt, hört sein Recht auf. Er kann sich vertheidigen, d. h. beweisen, daß das Interesse, welches seine Gegner beherrscht, Unrecht ist, wenn es das Recht, für welches er aufgestanden und um dessentwillen er verdammt ist, beschränken will, aber er wird nicht auf eine Rechtfertigung hoffen, die nur darin bestehen könnte, daß seine Gegner ihr Privat-Interesse wenn nicht verläugnen, so doch wenigstens auf das Maaß zurückführen, welches ihm im Vergleich mit einem höhern Rechte zukommt.
2 Seine Stellung wäre immer noch mit weniger Schwierigkeiten verknüpft, wenn er nur auf die Einsicht seiner Gegner zu wirken brauchte oder von vornherein darauf rechnen könnte, daß sie ihm willig entgegenkommen. Seine Richter kämpfen aber vielmehr für ihr Interesse, sie wollen durchaus Recht haben, sie wollen, daß er Unrecht habe, er hat es daher mit einem entschiedenen, interessirten Willen zu thun und dieser Wille ist sogar das einzig Entschiedene, was ihm von seinen Gegnern entgegengesetzt ist.
3 In jenen Epochen, wo die Zeiten von einander scheiden, die Interessen mit einander brechen, die Vergangenheit die Zukunft verdammt, ist dieser Bruch, diese Lösung der Lebensfrage nur dadurch möglich, daß das Alte fühlt, es sey mit dem Neuen unverträglich, aber nur das unklare, wenn auch untrügliche Gefühl von dieser Unverträglichkeit hat. Es wagt nicht einmal, das Neue unbefangen zu prüfen und zu verstehen, da es in dem Verständniß seinen Verlust fürchtet und allerdings sich schon verläugnen müßte, wenn es das Neue auch nur unbefangen prüfen sollte. Es will nur das Neue nicht und wendet die ganze Kraft seines Willens dazu an, die Zukunft und das neue Prinzip von sich abzustoßen.
4 Im ersten Augenblicke des Kampfes kann es aber nicht einmal das Neue verstehen. Vor dem Bruche, als das neue Princip noch im Schooß der Vergangenheit lag, hatten sich die beiden Principien, welche die Krisis auseinanderreißt, noch in einer unklaren Weise gegenseitig durchdrungen, beschränkt, aber auch gestüßt und getragen.
5 Das Alte, welches mit dem Neuen bricht, täuscht sich daher über sich selbst, wenn es sich für das Alte hält und sich auf seine überlieferten Rechte beruft. Es kennt sich selber nicht.
6 Die katholische Kirche, die sich der Reformation gegenüber bildete, war nicht mehr die Kirche, wie sie vor dem Bruche mit dem Princip, das sie in ihrem Schooße getragen hatte, beschaffen war. Es war eine Selbsttäuschung, wenn der katholische Gegensaß der Reformation nur das Alte zu behaupten meinte oder wenn die Stuarts die alte hergebrachte monarchische Gewalt gegen die Gemeinden, die ihre Rechte in Anspruch nahmen, zu vertheidigen glaubten. Das Alte, welches dem Neuen sich widersetzt, ist nicht mehr wirklich das Alte, durch den Gegensaß ist es vielmehr selber zu einer neuen Gestalt des Geistes geworden: seine Rechte liegen nicht in der Vergangenheit, sondern sind erst zu beweisen.
7 Wenn diejenige Macht, die den Fortschritt widerrufen, verbieten oder unmöglich machen will, nicht mehr das Alte selber ist, so ist sie doch die Consequenz des Alten, der richtige Sinn, die richtige Durchführung desselben, das aufgedeckte Geheimniß des Alten, das Geständniß, welches der Gegensaß des Neuen ihm abgedrungen hat. Die katholische Kirche, die sich im Kampfe mit dem Protestantismus bewährt, verräth den wahren Sinn der Kirche des Mittelalters; der Kampf der Stuarts gegen die Freiheiten der Gemeinden erhebt die Willkühr der Tudors zum Princip; die theologischen Facultäten, wenn sie die freie Forschung von sich ausstoßen, beweisen damit, daß ihre bisherige Existenz im Grunde auf der Beschränkung des Denkens beruhte; die Regierung, die sich zum Urtheil der Facultäten bestimmen läßt, spricht damit aus, daß ihre Existenz mit der Freiheit des Gedankens unverträglich ist; das Publikum endlich, welches gegen die Kritik Parthei nimmt, scheut sich nicht zu gestehen, daß seine Indolenz von der freien Forschung nicht gestört seyn will und daß ihm der Muth fehlt, der nicht fehlen darf, wenn alte, eingewurzelte Vorurtheile abgelegt werden sollen.
8 Vor dem Bruche hegten die theologischen Facultäten freie Tendenzen, erklärten die Regierungen, daß Religion und Philosophie Gefährten seyn müssen, und konnte sich das Publicum, wenn es dem Kampfe gegen sogenannte Finsterlinge galt, für Freiheit des Gedankens und der Forschung enthusiasmiren.
9 Der Bruch beweist, daß dieß Benehmen, diese Erklärungen, dieser Enthusiasmus inconsequent und beschränkt waren. Der Bruch ist die wirkliche Befreiung der Freiheit und die Umwandlung der Beschränktheit zum Wesen der Gegner der Freiheit.
10 Nach dem Bruche, wenn dieses Wesen der Corporation, der Regierung und des Vorurtheils der Masse sich offenbart hat, berufen sich die Gegner und Richter der Kritik auf ihre früheren liberalen Tendenzen und Erklärungen. Sie verfallen also in den Widerspruch, daß sie dasjenige, was von ihrem wirklichen Wesen widerrufen wird, zu ihrem Wesen rechnen, in einen Widerspruch, der ihren Untergang herbeiführt.
11 Ich bin verurtheilt, ehe ich gehört bin und ohne daß mir Gelegenheit gegeben war, den Gegenstand der Klage, das corpus delicti zu erklären und die Erklärungen, die meine Richter darüber abgegeben haben, zu berichtigen oder zu bestreiten. Erst jetzt, da der Proceß zu Ende ist, erfahre ich, daß er überhaupt geführt ist; der Nachtheil aber, in den ich dadurch gesezt bin, gewährt mir den Vortheil, daß die Widersprüche, in welche die Gegenparthei fallen muß, entwickelt sind, daß ich sie also bei ihrem wahren Wesen ergreifen kann.
12 Vor welchem Tribunal führe ich nun aber meine Sache? Sind die Facultäten, die christliche Regierung, das öffentliche Vorurtheil meine natürlichen Richter?
13 Nein! Der natürliche Richter, dessen Urtheilsspruche meine Sache zugleich mit derjenigen der Facultäten und der Regierung unterliegt, ist die Wissenschaft und ihre Geschichte.
14 Die Facultäten haben nicht recht gehandelt, wenn sie als Parthei über die Kritik und gegen sie ihr Urtheil abgaben. Die Regierung hat sich ihre Würde als Staats-Regierung vergeben, wenn sie die Entscheidung allein von dem Gesichtspunkte beschränkter Corporationen abhängig und sich dadurch selbst zur Parthei gegen die Kritik machte. Wenn endlich ein Theil des Publicums sich gegen die Kritik entschied und nicht bedachte, daß die Freiheit überhaupt in Lebensgefahr steht, wenn die Freiheit der Forschung bedroht wird, so hat es für seine Gemüthsruhe gegen die Kritik Parthei genommen und eine Untersuchung aus dem Grunde abgewiesen, weil sie ihm endlich Entschlüsse zur Pflicht machen könnte, die seinem Phlegma zu schwer fallen würden.
15 Soll ich nun, wenn ich nicht meinem natürlichen Richter überlaſſen bin, meine Sache vor Richtern führen, denen es keineswegs zur Ehre gereicht, daß sie als Parthei gegen sie entschieden haben?
16 Ich muß es thun: denn ihren wahren Richter, die Geschichte, muß die Kritik erst selbst schaffen. Die Geschichte kommt nicht zu uns, sondern unsere That muß uns zu ihr führen.
17 Es gereicht mir nicht zur Unehre, wenn ich die Sache noch einmal den Partheien vorlege, die sich zu ihren Richtern aufgeworfen haben, da diese Partheien ihr wahres Wesen entwickelt haben und der Kritik nur Nutzen daraus erwachsen kann, wenn sie sich mit ihrem wesentlichen Gegensatz auseinandersetzt.
18 Es ist auch nur für einen Augenblick, daß die Kritik ihre Gegenparthei als Richter anerkennt, da sie nur das Wesen derselben zu beleuchten braucht, um im Hintergrunde denjenigen Richter kenntlich zu machen, dessen Aussprüche unwiderruflich sind.
19 Wir werden also dem Proceß erst seine wahre, natürliche Richtung geben.
20 Der Proceß fängt nun erst an!
I. Die theologische Freiheit ➡