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Diese Danksagung ist so übel angebracht, wie die Bemerkung, „es sey, jedenfalls höchst erfreulich und gereiche dem Preußischen Staate zur hohen Ehre, eine Auskunft getroffen zu haben, in Folge deren erst so viele geistige Kräfte und Anstrengungen aufgeboten sind, um auch nur möglicherweise den Erfolg zu haben, daß ein in seinen wissenschaftlichen Forschungen lebender Gelehrter und wäre er selbst auch noch nicht im Staatsdienst, sondern nur Privatdocent, von seinem Platz entfernt werden kann“ (p. 64). Das ist so gesprochen, als ob die Regierung — denn nur von dieser, nicht vom „Staate“ ist hier die Rede — auch anders hätte handeln können, ohne ihre Ehre zu verletzen, als ob sie mit einem Gelehrten, der „nur Privatdocent“ ist, kürzer hätte umspringen können, als ob ich nicht als Licentiat der Theologie und Privatdocent, als ob ich nicht durch meine wissenschaftlichen Arbeiten Rechte hätte, die erst darauf hin zu untersuchen waren, ob alle theologischen Facultäten in der Welt gegen dieselben auch nur das Geringste ausrichten könnten. Statt der Regierung ein Lob zu ertheilen, welches höchst zweideutig ist, da es die Voraussetzung enthält, daß sie auch kürzern Proceß habe machen können, statt dieses Lob durch die Bemerkung, „es wäre zu wünschen gewesen, daß auch einige Facultäten des Auslandes wären aufgefordert worden, da deren Urtheil von besonderem Gewicht hätte seyn können“, statt also das Lob durch diese sehr zweideutige Bemerkung – da es nun scheint, daß die Regierung sich an ein Gericht gewandt habe, welches von geringerem Gewichte ihren Wünschen und Neigungen weniger Widerstand leisten konnte – zu beschränken oder schielend zu machen, hätte Marheineke lieber untersuchen sollen, ob die theologischen Facultäten überhaupt das Gericht seyn konnten, von welchem eine Frage, die er selbst als eine wissenschaftliche bezeichnet, entschieden werden konnte.
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