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Die gute Sache der Freiheit und meine eigene Angelegenheit

II. Die Anfrage der Regierung bei den Facultäten

Deutsch

Author: Bruno Bauer  Year: 1842 

69 Marheineke beginnt sein Votum mit einer Danksagung gegen das Ministerium, daß es der Facultät durch seine Anfrage Gelegenheit gegeben habe, sich über meine „wissenschaftliche Stellung frei und offen auszusprechen.“
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70 Diese Danksagung ist so übel angebracht, wie die Bemerkung, „es sey, jedenfalls höchst erfreulich und gereiche dem Preußischen Staate zur hohen Ehre, eine Auskunft getroffen zu haben, in Folge deren erst so viele geistige Kräfte und Anstrengungen aufgeboten sind, um auch nur möglicherweise den Erfolg zu haben, daß ein in seinen wissenschaftlichen Forschungen lebender Gelehrter und wäre er selbst auch noch nicht im Staatsdienst, sondern nur Privatdocent, von seinem Platz entfernt werden kann“ (p. 64). Das ist so gesprochen, als ob die Regierung — denn nur von dieser, nicht vom „Staate“ ist hier die Rede — auch anders hätte handeln können, ohne ihre Ehre zu verletzen, als ob sie mit einem Gelehrten, der „nur Privatdocent“ ist, kürzer hätte umspringen können, als ob ich nicht als Licentiat der Theologie und Privatdocent, als ob ich nicht durch meine wissenschaftlichen Arbeiten Rechte hätte, die erst darauf hin zu untersuchen waren, ob alle theologischen Facultäten in der Welt gegen dieselben auch nur das Geringste ausrichten könnten. Statt der Regierung ein Lob zu ertheilen, welches höchst zweideutig ist, da es die Voraussetzung enthält, daß sie auch kürzern Proceß habe machen können, statt dieses Lob durch die Bemerkung, „es wäre zu wünschen gewesen, daß auch einige Facultäten des Auslandes wären aufgefordert worden, da deren Urtheil von besonderem Gewicht hätte seyn können“, statt also das Lob durch diese sehr zweideutige Bemerkung – da es nun scheint, daß die Regierung sich an ein Gericht gewandt habe, welches von geringerem Gewichte ihren Wünschen und Neigungen weniger Widerstand leisten konnte – zu beschränken oder schielend zu machen, hätte Marheineke lieber untersuchen sollen, ob die theologischen Facultäten überhaupt das Gericht seyn konnten, von welchem eine Frage, die er selbst als eine wissenschaftliche bezeichnet, entschieden werden konnte.
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71 Durch die Anfrage: „welchen Standpunkt ich nach meiner Schrift, im Verhältniß zum Christenthume einnehme“, sagt Marheineke, sey, die Angelegenheit auf den Boden der Wissenschaft versetzt. „Durch diesen bedeutungsvollen Schritt sey die Ehre der Wissenschaft anerkannt“ (p. 64); ja, indem diese Anfrage an die Facultäten ergangen sey, sey auch von Seiten der Regierung die Lehrfreiheit aufs neue proclamirt“ (p. 80). Das ist dieselbe Schlußfolgerung, welche Herrn Gruppe zu einem Lobe der Behörden begeistert, welche „der Ansicht“ waren, es sey kein Grund zu einem Verbote der Straußischen Schrift über das Leben Jesu vorhanden (p. 6). Also die Behörden, die bei Neander antragen, ob das Werk von Strauß zu verbieten sey, waren der Ansicht, es sey kein Grund zu einem Verbote vorhanden? Als ob es dann noch der Anfrage bei Neander bedurft hätte. Also die Regierung proclamirt die Lehrfreiheit, wenn sie bei den theologischen Facultäten fragt, welchen Standpunkt ein Kritiker nach seinen Schriften zum Christenthum einnimmt und ob dem Verfasser solcher Schriften nach der Bestimmung der Universitäten und der theologischen Facultäten insonderheit die Erlaubniß zu lehren ferner zu gestatten sey? Sie proclamirt die Lehrfreiheit, indem sie zweifelt – denn zweifelete sie nicht, so würde sie jene Fragen nicht stellen – ob sie in diesem bestimmten Falle zu gestatten sey? Indem sie zumal bei einer Corporation anfragt und zwar so anfragt, daß sie die Entscheidung von dem Urtheil der Corporation abhängig machen, nicht von allgemeinen Gesichtspunkten, nicht von dem einzig entscheidenden Gesichtspunkte aus entschieden wissen will?
[Notes for 71 here]
72 Es ist nicht wahr, daß das Ministerium über meine „wissenschaftliche Stellung“ belehrt seyn will – denn in diesem Falle könnte die Frage nur die seyn, wie ich mich zur Sache und zu den vorhergehenden wissenschaftlichen Arbeiten, die bisher über denselben Gegenstand von den Gelehrten geliefert sind, verhalte.
[Notes for 72 here]
73 Das Ministerium will mein Verhältniß zum Christenthum wissen, aber dieses Verhältniß nicht im wissenschaftlichen Sinne, ob ich das Christenthum, seinen Ursprung, die heilige Geschichte und Geschichtsschreibung erkannt habe, sondern vielmehr wie sich meine Arbeiten, ohne Rücksicht darauf, ob sie richtig sind oder nicht, zu dem Christenthum, nämlich dessen Bestand und seinen positiven, unerkannten Sätzen und ungeprüften Forderungen verhalten.
[Notes for 73 here]
74 Auf dem Boden der Wissenschaft hätte die Frage nur die seyn können, ob ich theoretisch Recht habe.
[Notes for 74 here]
75 Sollte die Frage einmal durchaus eine praktische Wendung erhalten und diese Wendung wird sie jetzt erhalten - so hätte allein gefragt werden können, ob das Christenthum, wenn die Kritik die Wahrheit für sich hat, noch ein Recht zu bestehen hat und ob die theologischen Facultäten sich nicht nothwendig in diesem Falle sammt und sonders auflösen müssen.
[Notes for 75 here]
76 Selbst wenn die Frage rein wissenschaftlich gehalten wäre, so konnte ihre Entscheidung nicht von Corporationen erwartet werden, und wurde sie dennoch an diese gestellt, so hätte ihr Sinn nur der seyn können, daß man einfach wissen wollte, was diese bestimmten Corporationen meinen und wie sie von ihrer Seite die Sache auffassen. Die wissenschaftliche Frage wäre zu einer Frage der Curiosität geworden. Ob in diesem Falle Eine oder mehrere Universitäten, ob nur inländische oder auch ausländische Facultäten befragt wurden, wäre für die Sache höchst gleichgültig, die Neugierde allein und ihre Befriedigung wären nur größer gewesen. Für denjenigen indessen, der die Geschichte der theologischen Forschungen kennt, ist nicht einmal diese Neugierde möglich, da er von vornherein weiß, wie sich die Gelehrten, die auf einem überschrittenen Standpunkte stehen, gegen den höheren aussprechen.
[Notes for 76 here]
77 So aber hat die Anfrage der Regierung statt jeder wissenschaftlichen Abzweckung nur die Eine praktische Bedeutung, daß die Facultäten entscheiden sollen, ob ihr Interesse und das bestehende Christenthum mit Ansichten, durch welche nach dem Urtheil „vieler gewichtiger Stimmen der eigentliche Bestand der christlichen Wahrheit in ihrem innersten Grunde angegriffen werde“, sich noch vertragen können. Die Frage ist nur die der praktischen Verträglichkeit oder Unverträglichkeit, ob die theologische Facultät mit der Consequenz ihrer eigenen Principien, mit der Enthüllung ihres Geheimnisses, ob das bestehende, das unerkannte und nur geglaubte Christenthum mit der Erkenntniß seines Wesens und Ursprungs sich vertragen könne - aber schlechtweg nur die Frage der praktischen Verträglichkeit, da nicht an die Frage gedacht ist, ob die kritischen Arbeiten die Consequenz der bisherigen Theologie und die Enthüllung des Geheimnisses des Christenthums sind.
[Notes for 77 here]
78 Mochte nun Marheineke immerhin die Stellung der Frage verkennen, statt sie zu kritisiren und durch die Kritik zur richtigen Stellung zu gelangen, mochte er also von vornherein voraussehen, die Angelegenheit sey durch die Anfrage der Regierung „auf den Boden der Wissenschaft gestellt“, so hätte er wenigstens auf diesem Boden sich wirklich feststellen sollen: vielleicht wäre es ihm gelungen, auch Andere, namentlich die Regierung, an die er doch allein zu denken hatte, auf denselben herüberzuziehen.
[Notes for 78 here]
79 Er thut es aber nicht. Er begiebt sich des Vortheils, den ihm seine Täuschung gewährte — seine Täuschung geht vielmehr so weit oder in die andere über, daß er sich auf dem Boden der Wissenschaft, den er nicht mit Einem Fuß betritt, zu befinden meint, wenn er in der That nur fragt, wie sich meine Arbeiten mit dem Christenthum vertragen, und wenn er, um die Gefahrlosigkeit derselben zu beweisen, die Kritik als ein Spiel der theologischen Willkühr schildert, dessen Weise und Ausgang auf das Bestehen der Kirche nicht den geringsten Einfluß habe.
[Notes for 79 here]
80 Ohne es zu wissen hat er sich also auf den Standpunkt begeben, den ihm die Regierung anwies, aber unmöglich konnte er sie befriedigen, wenn er die Kritik überhaupt als ein praktisch gleichgültiges Ding bezeichnete; er konnte sie auch nicht wirklich beruhigen, wenn er meine Arbeiten eine Verherrlichung des Christenthums nannte — denn wie kann die Regierung es für möglich halten, daß die willkührlichen Einfälle der Kritik das Christenthum verherrlichen sollen — wenn er endlich behauptet, ich hätte freiwillig meinem theologischen Charakter entsagt und könne nicht mehr in der theologischen Facultät verbleiben, so konnte darin die Regierung keinen Succurs sehen, da er seine Behauptung nicht auf die Gefährlichkeit meiner Arbeiten gründet.
[Notes for 80 here]
81 Marheineke läugnet überhaupt, daß eine Collision eintreten könne, wenn er die Kritik als ein Spiel darstellt, welches für das Bestehen gar keine entscheidenden Folgen haben könne. Er läugnet, daß in diesem bestimmten Falle eine Collision eingetreten sey, da er meine Schrift eine Verherrlichung des Christenthums nennt; und wenn er dennoch eine Collision voraussetzt, indem er mich aus der theologischen Facultät verwiesen wissen will, so darf er doch nicht sagen, daß sie durch die Methode und den Erfolg meiner Kritik herbeigeführt sey.
[Notes for 81 here]
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