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Die gute Sache der Freiheit und meine eigene Angelegenheit

I. Die theologische Freiheit

Deutsch

Author: Bruno Bauer  Year: 1842 

21 Alle Gegner der Kritik versichern, daß die Freiheit der Forschung innerhalb der theologischen Facultät nicht beschränkt werden solle, wenn aber der Kritiker sich dieser Freiheit bedient, so muß er dafür büßen und aus der Facultät treten: was ist das also für eine Freiheit, die dem Worte nach ein Recht, in der That aber ein Unrecht ist?
[Notes for 21 here]
22 Wenn im Namen der Regierung erklärt wird, daß es bei der „Entscheidung“ der mich betreffenden Frage, hauptsächlich darauf ankam, die Freiheit der Lehre und Forschung nicht weiter zu beschränken, als es zur Erhaltung der Principien der evangelischen Kirche und Theologie durchaus nothwendig sey und die Bestimmung der theologischen Facultäten in ihrem Verhältnisse zur Kirche unerläßlich mache“, so wird die Freiheit zugegeben, so weit sie von den Principien der evangelischen Kirche gestattet wird: eines dieser Principien gestattet sie aber nicht nur, sondern verlangt sie.
[Notes for 22 here]
23 In ihrem Gutachten hat die theologische Facultät zu Bonn „die seit länger als einem halben Jahrhundert in dem protestantischen Deutschland herrschende Freiheit der philologischen, kritischen und historischen Forschungen in der Theologie so wenig aus den Augen gesetzt, daß sie vielmehr diese Freiheit im Gegensaze gegen einen starren Dogmatismus und Buchstabenglauben als eine nothwendige Bedingung für eine lebendige Gestaltung der Theologie bezeichnet und gewahrt wissen will.“
[Notes for 23 here]
24 Noch weiter geht Herr Gruppe, wenn er diese Erklärung der Bonner Facultät commentirt: nach ihm herrscht die Freiheit der Forschungen nicht erst seit einem halben Jahrhundert — es hat schon Manches fünfzig Jahre geherrscht und mußte doch, weil seine Herrschaft nicht legitim war, fallen — sondern (p. 32): „von seinem Ursprung her ist die genaue Exegese des Bibeltextes dem evangelischen Bekenntniß immer wesentlich gewesen und alle Mittel der Wissenschaft sind dazu benutzt worden, zunächst die diplomatische Kritik für die Constituirung des Textes, dann die philologische Forschung für den Sprachgebrauch, ferner die archäologische Kunde für das Verständniß der vorkommenden Alterthümer, ebenso Geographie und Geschichte zur umfassenden Erläuterung aller Beziehungen. Durch keine äußern Schranken ist hier (!) die Theologie von der übrigen Wissenschaft getrennt worden, sie hat immer gleichen Schritt mit dieser gehalten und in der That liegt es im Sinn und Wesen des evangelischen Bekenntnisses, welches den ganzen geistigen Menschen erfassen will, daß es zu diesem Behuf jeder Art von Ueberzeugung Raum gibt und also jede Forschung gestattet.“
[Notes for 24 here]
25 Am weitesten endlich geht Marheineke, wenn er die Freiheit im Wesen der Theologie selbst begründet.
[Notes for 25 here]
26 „Die Theologie ist nach seiner Ansicht (p. 38) „die Philosophie, sofern sie die Religion zu ihrem Gegenstande hat.“ „Es ist die christliche Kirche selbst,“ welche die Liberalität gehabt hat, „die Wissenschaft frei aus sich zu entlassen und für mündig zu erklären“ (p. 65, 66). „Auf den Standpunkt des in sich freien Geistes stellt und bewegt sich die Kritik, ohne welche die protestantische Theologie nicht seyn kann und sie wäre nicht mehr die freie geistige Bewegung, wenn sie nur von Voraussehungen ausgehen sollte, welche von der Seite des Buchstabens an sie kämen“ (p. 68). Selbst nach den Statuten der theologischen Facultät ist das „Theoretische“, „die Beschäftigung mit der Wissenschaft“ das Erste, die Hauptsache, es ist zuerst genannt, und das „Praktische, das Nüßliche“, die Bestimmung der Studirenden zum Kirchendienst keinesweges zum „Maaßstab“ gemacht, „wonach das Theoretische und dessen Werth zu bestimmen sey.“ (p. 81, 82.)
[Notes for 26 here]
27 Ich sehe daher nicht ein, weshalb ich verdammt und der Freiheit, an der theologischen Facultät zu lehren, beraubt bin.
[Notes for 27 here]
28 Freiheit, so weit es die Principien der evangelischen Kirche gestatten, ist die Freiheit, unabhängig von jeder äußern Autorität in der Schrift zu forschen und ihren wahren Sinn aufzusuchen, und dieser Freiheit habe ich mich bedient.
[Notes for 28 here]
29 Die Schrift – so lautet der Grundsatz, der zu den ersten Principien gehört, auf welche die protestantische Kirche gegründet ist – die Schrift ist die einzige Quelle, aus welcher dasjenige, was als christlich gelten soll, zu schöpfen, die Norm, an welcher Alles, was als christlich gelten will, zu messen ist.
[Notes for 29 here]
30 Wohlan! als Kritiker habe ich mich nur dieser Freiheit bedient und aus der richtigen Erklärung der Evangelien das Wesen der heiligen Geschichte und damit den Ursprung des Christenthums aufzuhellen gesucht. Warum aber soll mir diese Freiheit nicht erlaubt seyn? Ist sie etwa, wie ich sie anwende – aber im Sinne des protestantischen Grundprincips anwende – ein Vergehen? Soll sie allen andern Theologen gestattet seyn? Nur mir nicht? Nur dem Kritiker nicht?
[Notes for 30 here]
31 Ich habe mich der „seit länger als einem halben Jahrhundert in dem protestantischen Deutschland herrschenden Freiheit der philologischen, kritischen und historischen Forschungen“ bedient, ich habe den reinen Text der Evangelien herzustellen gesucht, ich habe den Sprachgebrauch der Evangelien genau beachtet und ihn beständig gegen die Mißbräuche früherer Eregeten in seiner Reinheit zur Anerkennung gebracht, ich habe nicht wenig neue archäologische Studien mitgetheilt, welche auf die geographischen und historischen Vorausseßungen der Evangelien erst ihr wahres Licht warfen – ja noch mehr, die Kunst meiner Arbeit besteht gerade darin, daß ich nur mittelst der „philologischen, kritischen und historischen Forschung“ das Verständniß der heiligen Geschichte gewinne und mich jeder Operation vermittelst dogmatischer Sätze oder philosophischer Voraussetzungen enthalte: warum ist nun die „philologische, kritische und historische Forschung“, wenn ich sie ausübend anwende, ein Unrecht? Warum muß ich um dessentwillen leiden, was sonst die protestantischen Theologen als eine der größten Wohlthaten rühmen, die man in ihrer Kirche genieße? Ist die philologische, kritische und historische Forschung, wenn ich sie übe, nicht mehr eine „nothwendige Bedingung für eine lebendige Gestaltung der Theologie“? Wollen sie die Theologen nur für sich gewährt wissen? Nicht für mich? Nicht für den, der sie gewissenhaft ausübt und eben in diese gewissenhafte Ausübung seinen Ruhm und seine Ehre setzt? Ist diese Freiheit ein Privilegium für den Theologen und demjenigen versagt, der dadurch gerade, daß er sie richtig und rein ausübt, den Namen und die Rechte eines Theologen verdienen will?
[Notes for 31 here]
32 Freiheit, so weit es die Principien der evangelischen Kirche gestatten, ist die Freiheit, unabhängig von jeder äußern Autorität in der Schrift zu forschen und ihren wahren Sinn aufzusuchen, und dieser Freiheit habe ich mich bedient. Die Schrift – so lautet der Grundsatz, der zu den ersten Principien gehört, auf welche die protestantische Kirche gegründet ist – die Schrift ist die einzige Quelle, aus welcher dasjenige, was als christlich gelten soll, zu schöpfen, die Norm, an welcher Alles, was als christlich gelten will, zu messen ist.
[Notes for 32 here]
33 Wenn endlich Marheineke das Facultäts-Statut dahin erklärt, daß die „Fortpflanzung des theologischen Wissens“ das Erste, die Hauptsache sey, und das Zweite, die „Tüchtigmachung der Jünglinge für den Kirchendienst nur durch das Erstere geschehen soll“, so bin ich diesem Statut wie nur irgend einer nachgekommen. Die Theorie habe ich wirklich als das Erste geübt, um ihrer selbst willen geübt, um die Wahrheit und Richtigkeit der Theorie habe ich mich vor Allem bemüht und die „Tüchtigmachung zum Kirchendienst“ habe ich wirklich und in allem Ernste von der Theorie und ihren Ergebnissen abhängig gemacht. Ich sehe also, wenn es auf die Befolgung jenes Statuts ankommt, durchaus nicht ein, weshalb ich von einer Facultät verstoßen werde, deren Statute ich pünktlich und sogar rigoristisch befolge, ich sehe auch nicht ein, wie Marheineke unter diesen Umständen behaupten kann, ich hätte „freiwillig meinem theologischen Charakter entsagt“, wie er zu dem Schlusse kommen kann, in der theologischen Facultät könne meines Bleibens nicht mehr seyn. Ich soll aus einer Facultät verstoßen werden, deren Gesetze ich treu befolgt, vielleicht zum erstenmale, seitdem sie gegeben sind, gewissenhaft und streng befolgt habe? Vielleicht hat aber Marheineke das Facultäts-Statut nicht richtig erklärt? Nein! Er hat seinen Sinn richtig gefaßt. Wenn „die theologische Facultät die Bestimmung hat, nach der Lehre der evangelischen Kirche die theologischen Wissenschaften fortzupflanzen“, und wenn es Lehre der evangelischen Kirche ist, daß die heilige Schrift allein als Quelle, Norm und Kanon dessen, was als Wahrheit gelten solle, zu betrachten sey, so ist es gewiß, daß die Theorie, die Forschung, die Wissenschaft das Erste ist – denn die Schrift muß erst untersucht werden, ehe bestimmt werden kann, was als Wahrheit gelten solle – und so folgt es nothwendig, daß die Vorbereitung der Jünglinge zum Kirchendienste nur darnach und in dem Maaße geschehen kann, wie sich das Ergebnis der freien Erforschung der Schrift gestaltet. Diesem Statut bin ich soweit nachgekommen, so gewissenhaft nachgekommen, daß ich es bei der Schriftforschung sogar darauf ankommen ließ, ob überhaupt noch „Jünglinge“ zum Kirchendienste vorbereitet werden können, wenn sie zur richtigen Erklärung der Schrift angeleitet werden.
[Notes for 33 here]
34 Bin ich also schuldig, weil ich das Facultäts-Statut so streng befolgt habe, daß ich es sogar auf die Gefahr ankommen ließ, daß die Facultät kraft ihres eignen Gesezes sich auflösen müsse, wenn die Schrift richtig erklärt wird, und Niemand mehr, der den Schlüssel zur Schrift besitzt, sich zum Kirchendienste entschließen könne? Bin ich schuldig, wenn ich die Freiheit der Forschung gewissenhaft nach dem Princip der evangelischen Kirche ausgeübt habe und zu dem Resultat gekommen bin, daß die Kirche durch ihr eigenes Princip dazu gezwungen ist, sich aufzugeben? Ist es meine Schuld, wenn die „philologischen, kritischen und historischen Forschungen“ mich zu dem gewissen Resultat geführt haben, daß die heilige Geschichte aller wirklichen Geschichte widerspricht, daß sie nicht wirklich Geschichte, daß sie nur ein Product der religiösen Vorstellung ist, daß die heiligen Geschichtsbücher nicht wirkliche Geschichtsbücher sind und sich von allen andern Büchern, die jemals geschrieben sind, nur durch Mangel an allem Zusammenhang und durch die Menge und Größe ihrer Widersprüche unterscheiden? Ist es meine Schuld, wenn die richtige Fortbildung der Theologie die Auflösung der Theologie herbeiführt?
[Notes for 34 here]
35 Allerdings ist es meine Schuld. Ich habe gefehlt, als ich das Princip der evangelischen Kirche ernsthaft nahm, als ich der Versicherung, daß die Freiheit der philologischen, kritischen und historischen Forschung in der Theologie gewährt werden müsse, guten Glauben schenkte und die wissenschaftliche Schriftforschung wirklich für die erste Aufgabe und Bestimmung der theologischen Facultät hielt.
[Notes for 35 here]
36 Meine Schuld ist um so größer, da ich vorsäßlich gefehlt, mit Fleiß geirrt habe. Mit freiem Vorbedacht und nach reiflicher Ueberlegung habe ich den Irrthum begangen, alle jene kirchlichen und theologischen Versicherungen von der Bedeutung und Freiheit der Schriftforschung ernstlich zu nehmen, sie wirklich mir zu Gute kommen zu lassen und gewissenhaft zu benußen.
[Notes for 36 here]
37 Das Maaß der kritischen Vergehen wird aber endlich voll, wenn ich — dieß Bekenntniß kann ich nicht umgehen — die von der Kirche und von der Theologie dargebotene Freiheit mit dem Bewußtseyn annahm, daß wenn mit ihr Ernst gemacht wird, alle anderen Voraussetzungen der Kirche und Theologie zugleich zusammenfallen und in ihren Sturz das ganze kirchliche Gebäude mit hineinziehen.
[Notes for 37 here]
38 Die protestantische Kirche gibt nicht zu, daß die Schrift Quelle, Norm und Kanon alles dessen, was als christlich zu gelten hat, seyn solle, sie will nicht, daß aus der freien Schriftforschung der Inhalt und das Schicksal der sogenannten christlichen Wahrheit hervorgehen solle, sie duldet nicht die freie Schriftforschung, denn Alles dasjenige, was in der Schrift gefunden werden, was als Sinn und Inhalt der Schrift gewonnen werden soll, hat sie in Voraus in ihren Symbolen vorgeschrieben. Die Freiheit, die sie ihren Anhängern schenkt, ist keine Freiheit, die Schriftforschung, die sie verlangt, ist keine Forschung.
[Notes for 38 here]
39 Selbst in dem Falle, wenn die Symbole ihre wirkliche Geltung verloren haben – für die Theologen, die sich gegen die neuere Kritik erheben, gelten sie aber in der That nicht mehr – wenn also nur ein unbestimmter Ueberrest des früheren Glaubenssystems geblieben ist oder die Unbestimmtheit des Abhängigkeitsgefühls die ganze Religion und den ganzen Inhalt der Theologie ausmacht, selbst dann ist die Forschung noch beschränkt oder vielmehr sie ist fürchterlicher als jemals vorher beschränkt, da der Theologe fürchten muß, daß jede bestimmte Erkenntniß seinem Princip, der Unbestimmtheit, ein Ende macht. Jezt zittert der Theologe für seine Voraussetzung und um sie ja nicht zu verletzen wird er in der Schriftforschung um so befangener, um so verwirrter, während der frühere Theologe von einer tüchtigen, compacten Voraussetzung befangen, keine Gefahr für dieselbe fürchtete, sich geduldig von ihr leiten ließ und in der Schriftforschung mit sich selbst, d. h. mit der Vorausseßung, der er sich unbedingt unterworfen hatte, einig blieb.
[Notes for 39 here]
40 „Freiheit der Lehre und Forschung soweit als es zur Erhaltung der Principien der evangelischen Kirche und Theologie möglich ist,“ ist keine Freiheit mehr, sie ist Knechtschaft, denn die Freiheit der Forschung ist augenblicklich entzogen, sobald man es wagen wollte, diese Principien der Kirche und Theologie selbst zu untersuchen. An die Voraussetzungen der Kirche darf sich die Freiheit der Forschung nicht wagen, es darf nicht einmal gefragt werden, ob diese Principien und Voraussetzungen der Kirche in der Schrift begründet seyen. Da, wo es allein der Mühe zu forschen werth wäre, ist die Forschung verboten. Nur in den Nebensachen, im Unwesentlichen ist sie erlaubt. Der Gefangene darf im Gefängniß umherspazieren, aber er darf es nicht verlassen; selbst die Vorstellung, er befinde sich in einem Gefängniß, ist ihm untersagt.
[Notes for 40 here]
41 Freiheit in Nebendingen, im Unwesentlichen ist keine Freiheit. Der Spaziergang im Gefängnißhofe ist kein Spaziergang mehr. Wer kann das Unwesentliche wirklich erforschen, wenn die Untersuchung des Wesens ihm verboten ist? Wer kann überhaupt bestimmen, was wesentlich und unwesentlich ist, wenn die freie Kritik des Wesens ein Verbrechen ist? Vielmehr ist auch in der Behandlung der Nebendinge zu fürchten, daß man es mit etwas Wesentlichem zu thun habe; diese Furcht ist natürlich und in der Sache selbst begründet, da allerdings das Unwesentliche in geistigen Dingen nicht durch einen Strich vom Wesen getrennt werden kann; die Freiheit ist also selbst in den Nebendingen nur eine Illusion. Das Wesen beobachtet den Armen, der sich in den Nebendingen frei zu ergehen meint, es läßt ihn durch seine Spione beobachten, es stellt ihm Fußangeln - die Freiheit ist dahin, so wie der Gefangene unmöglich sich frei bewegen kann, wenn in jedem Fenster des Gefängnisses die Wächter auf der Lauer liegen und die Gefängniß-Wache ihm sogar auf dem Fuße folgt. Selbst die freieste Bewegung im Gefängniß ist ein Unding - sie ist Alles Andere, nur nicht freie Bewegung.
[Notes for 41 here]
42 Mit der „Freiheit der philologischen, kritischen und historischen Forschungen“, welche die theologische Facultät, gewahrt wissen will, ist es daher Nichts. Wer will dafür bürgen, daß nicht das gesammte Evangelium fällt, wenn auch nur in Einer evangelischen Erzählung die Zusammenhanglosigkeit der einzelnen Glieder so groß ist, wie sie sonst nie, in keiner Literatur, in keiner Art von Schrift angetroffen wird? Wer bürgt dafür, ob die Kritik nicht zu dem Resultate kommt, daß eine Menge von Widersprüchen der evangelischen Geschichte rein und allein in der Flüchtigkeit und Gedankenlosigkeit der heiligen Schriftsteller ihren Grund habe? Und wer kann wohl dafür einstehen, daß die geschichtlichen und geographischen Verhältnisse, wie sie in den Evangelien vorausgesezt werden, den wirklichen Verhältnissen entsprechen? Kein Verständiger wird dafür einstehen - aber der Theologe kann es, wird es, der Theologe steht wirklich dafür ein. Die theologische Freiheit. Seine philologischen Forschungen - in meiner Schrift habe ich den Beweis geführt - sind nun nicht mehr philologisch, seine kritischen nicht mehr kritisch und seine archäologischen Alles Andere, nur nicht archäologisch. Er untersucht nicht die innere Structur der evangelischen Berichte, sondern er geht von vorn herein darauf aus, ihren Zusammenhang nachzuweisen: er setzt voraus, daß Alles in diesen Berichten in Ordnung und Richtigkeit ist. Er erklärt nicht die Widersprüche zwischen den Berichten, als seine erste Aufgabe gegen die Ungläubigen betrachtet er vielmehr die Nachweisung, daß überall Harmonie vorhanden ist. Er erforscht nicht die geschichtlichen Verhältnisse, wie sie wirklich zu jener Zeit waren, in welche uns die Evangelien versetzen wollen, sondern die Richtigkeit der evangelischen Angaben voraussehend ist er nicht mehr im Stande, die deutlichsten Angaben in den Profan-Schriftstellern jener Zeit - ich will nicht sagen, richtig aufzufassen, sondern - auch nur zu suchen. Seine Archäologie ist wie seine Philologie und Kritik eine Chimäre.
[Notes for 42 here]
43 Demnach hat auch Marheineke das Facultäts-Statut nicht richtig erklärt, seinen geheimen Sinn nicht aufgefunden. Wenn es die Bestimmung der Facultät ist, „nach der Lehre der evangelischen Kirche die theologischen Wissenschaften fortzupflanzen“, so hat sie eben nur fortzupflanzen, d. h. das, was schon da ist und durchaus nicht seine bestimmte und specifische Gestalt verändern darf, so wie es da ist und gegeben war, den Studirenden zu überliefern: wesentliche Veränderungen an dem fortzupflanzenden Stoffe sind nicht erlaubt und Compendien werden es seyn, wenn die theologische Facultät ihre Bestimmung richtig erfüllen will, woran sich der Lehrer zu halten hat. Der Lehrer, welcher Wissenschaften nur fortpflanzt, muß sich aller Selbstthätigkeit, alles freien Denkens enthalten. Für seine Beschränkung ist aber auch ausdrücklich gesorgt, wenn er nach der Lehre der evangelischen Kirche die theologischen Wissenschaften fortzupflanzen hat: „nach der Lehre der evangelischen Kirche“, diese Bestimmung hat nämlich den geheimen Sinn, den wir soeben angegeben haben, daß die kirchlichen Vorausseßungen das Gefängniß sind, in welchem sich der theologische Lehrer als Gefangener zu stellen habe.
[Notes for 43 here]
44 Es ist sehr leicht zu erklären, wie es kommt, daß Marheineke den geheimen Sinn dieses theologischen Artikels nicht merkte oder wenigstens nicht mit klarem Bewußtsein entwickeln konnte; er lebt im Gefängniß und weiß nicht, daß er Gefangener ist, selbst dann Gefangener ist, wenn er sich den Schein vormacht, als habe er alle freie Bewegung, die der Mensch für die Pflege seiner Gesundheit nur fordern oder sich machen kann. Er will nicht nur nicht, daß „die Theologie von der Religion, vom Glauben das Wissen convulsivisch umschlossen werde“, er verlangt nicht nur für die Religion „alle Freiheit der innern Bewegung, alle Selbstständigkeit auf ihrem eigenen Gebiete“, sondern er ist auch, wie wir bereits bemerkten, der Ueberzeugung, daß die Wissenschaft von der Großmuth und der Gnade der Kirche „freigelassen“ ist. Die Wissenschaft ist nach ihm nicht die Sclavin, sondern die Freigelassene der Kirche, sie ist nicht mehr dem car tel est notre bon plaisir der Kirche unterworfen, sondern die Obrigkeit, die ihr von Gottes Gnaden gesezt ist, hat ihr aus eigenem Entschluß um den modernen Vorstellungen doch in Etwas nachzukommen allergnädigst Freiheit, Stimmrecht und sogar das Recht der Steuerverwilligung, das Recht, das himmlische Budget zu bestimmen, octroyirt. Indem Marheineke auf diese octroyirte Charte hinweist, sagt er (p. 65): „wenn die Frömmigkeit vom Glauben allein aus theologisch zu urtheilen anfängt, so verwandelt das Urtheilen sich eben damit in ein Vorurtheilen.“ Allein die Freiheit, die nur ein Gnadengeschenk des absoluten Herren ist, ist keine wirkliche Freiheit, jeden Augenblick vielmehr, wenn sie sich wirklich als Freiheit beweisen will, d. h. wenn sie ihren Ursprung aus der Gnade vergißt, ihren Ursprung desavouiren will, hat der Herr ein Recht dazwischenzufahren und die übermüthige Freigelassene sein Uebergewicht fühlen zu lassen. Diese Freiheit erinnert sich aber in der That immer zur rechten Zeit ihres Ursprungs aus der Gnade, sie bekennt ihre Abhängigkeit von oben und sagt dann: „die Lehren und Wahrheiten der Religion wollen erkannt, bewiesen d. h. begriffen seyn“, d. h. der Wille der Religion ist das Entscheidende, die Philosophie muß gehorchen, die Religion will ihre Wahrheiten bewiesen haben und die Philosophie setzt gehorsamst voraus, daß die Erkenntniß der Religion ihr Beweis, der Beweis ihrer Richtigkeit, der Beweis von der Richtigkeit der religiösen Voraussetzungen ist. Die Religion will es so haben und die Philosophie stürzt sich in die Arme, die sie convulsivisch umschließen. Die Philosophie hat nicht mehr das Recht, sich die Bestimmung zu geben, die in ihrem Wesen liegt, zu erkennen und es darauf allein ankommen zu lassen, was das Ergebniß ihrer Forschung ist, sondern die Religion schreibt ihr vor, was sie zu thun hat, und ihre Bestimmung ist es nun (p. 38), „die christlichen Lehren vor der Vernunft zu rechtfertigen“, als ob es feststände, daß die Erkenntniß der Religion die Voraussetzungen derselben als richtig beweisen würde. Freilich steht es fest; aber nur weil es die Religion so haben will, weil die Religion es so vorschreibt und die Philosophie „convulsivisch in ihre Arme schließt.“ Hier, auf diesem Standpunkte der gehorsamen Philosophie übt die Religion gerade die härteste Tyrannei aus und ist ihre Kraftäußerung die größeste, da sie eine Freigelassene, die sich schon völlig von ihr losgesagt hatte, wieder zur Raison oder vielmehr zur Unvernunft zu bringen hat.
[Notes for 44 here]
45 Doch es ist nicht einmal an dem, daß der speculative Theologe auch nur für Einen Augenblick von den religiösen Voraussetzungen sich losgesagt habe. Seine ganze Freiheit ist nur eine Komödie, ja noch weniger als eine Komödie.
[Notes for 45 here]
46 Wer behauptet: „von der Religion könne die Form der Vorstellung abgetrennt werden (p. 37), ohne daß ihr wesentlicher Inhalt dadurch verändert werde“, liegt noch in den Armen der Religion, ist von ihren Voraussetzungen gefangen und bringt es nur zum Schein der Freiheit, ja nicht einmal das, – er weiß nicht mehr, was Freiheit und Knechtschaft ist: indem er von Freiheit spricht und sich der vollsten Freiheit rühmt, ist er der unseligste Knecht. „Die Form der Vorstellung an dem Religionsinhalte“ kann doch nur – wenn man von Worten zur Sache kommen will – darin bestehen, daß der Inhalt an zwei Welten, an die göttliche, erlösende und an die menschliche nur durch die göttliche Kraft und That bestehende, an eine wesentliche und eine unwesentliche Welt vertheilt ist. Man nehme nun dem Inhalt diese Form, man erkenne, daß die religiöse Vorstellung der jenseitigen wesentlichen Welt nur eine Täuschung ist und der Mensch sein eigenes Wesen in jene Welt versetzt habe und die Religion ist in ihrer Erkenntniß untergegangen, weil sie nur in jener Trennung, nur in jener Vorstellung besteht. Die Form der Vorstellung ist ihr Inhalt selbst, wie auch der speculative Theologe beweist, wenn er die Religion nur so rechtfertigen kann, daß er auch in ihrem „Begriff“ jene religiöse Unterscheidung der wesentlichen und unwesentlichen Welt beibehält. Allerdings wird er niemals, wenn er „die Vorstellung zum Begriff erhebt“, den wesentlichen Inhalt verändern, aber nur deshalb nicht, weil er in der That die Form nicht verändert und das Reich der Vorstellung nicht verläßt. Seine Vorausseßung, daß der wesentliche Inhalt nicht verändert werden könne, ist das religiöse Element, welches alle seine Reden von Freiheit, von Denken, von Aufhebung der Vorstellung zur Selbsttäuschung macht.
[Notes for 46 here]
47 Wer behauptet: „von der Religion könne die Form der Vorstellung abgetrennt werden (p. 37), ohne daß ihr wesentlicher Inhalt dadurch verändert werde“, liegt noch in den Armen der Religion, ist von ihren Voraussetzungen gefangen und bringt es nur zum Schein der Freiheit, ja nicht einmal das, – er weiß nicht mehr, was Freiheit und Knechtschaft ist: indem er von Freiheit spricht und sich der vollsten Freiheit rühmt, ist er der unseligste Knecht. „Die Form der Vorstellung an dem Religionsinhalte“ kann doch nur – wenn man von Worten zur Sache kommen will – darin bestehen, daß der Inhalt an zwei Welten, an die göttliche, erlösende und an die menschliche nur durch die göttliche Kraft und That bestehende, an eine wesentliche und eine unwesentliche Welt vertheilt ist. Man nehme nun dem Inhalt diese Form, man erkenne, daß die religiöse Vorstellung der jenseitigen wesentlichen Welt nur eine Täuschung ist und der Mensch sein eigenes Wesen in jene Welt versetzt habe und die Religion ist in ihrer Erkenntniß untergegangen, weil sie nur in jener Trennung, nur in jener Vorstellung besteht. Die Form der Vorstellung ist ihr Inhalt selbst, wie auch der speculative Theologe beweist, wenn er die Religion nur so rechtfertigen kann, daß er auch in ihrem „Begriff“ jene religiöse Unterscheidung der wesentlichen und unwesentlichen Welt beibehält. Allerdings wird er niemals, wenn er „die Vorstellung zum Begriff erhebt“, den wesentlichen Inhalt verändern, aber nur deshalb nicht, weil er in der That die Form nicht verändert und das Reich der Vorstellung nicht verläßt. Seine Vorausseßung, daß der wesentliche Inhalt nicht verändert werden könne, ist das religiöse Element, welches alle seine Reden von Freiheit, von Denken, von Aufhebung der Vorstellung zur Selbsttäuschung macht.
[Notes for 47 here]
48 Wenn das am grünen Holz geschieht, was soll am dürren Holze geschehen? Wenn die gerühmte Freiheit des speculativen Theologen Illusion ist, was kann die Freiheit der Theologen seyn, die nicht einmal den Schein haben wollen, als gingen sie vom Denken aus, die sich vielmehr des Evangeliums nicht schämen? Sie sind allzumal Sünder und ermangeln des Ruhms vor der Gottheit, der sie mit den Lippen dienen. Wenn der speculative Theologe die Gottheit, der er sich gelobt hat, die Freiheit der Religion preisgibt, so ist es das Vergehen des kirchlichen oder biblischen Theologen, daß er einen ganzen Kreis von Halbgöttern proclamirt, von einer freien kritischen Forschung, einer freien historischen Forschung u. s. w. spricht und nie daran denkt, diesen Halbgöttern den schuldigen Respect zu schenken.
[Notes for 48 here]
49 Die theologische Freiheit. Die theologische Freiheit ist die Unfreiheit, die Freiheit als Illusion und Heuchelei - Heuchelei nicht in jenem Sinne, daß die Theologen eine vollkommene Einsicht in das Spiel hätten und mit verständiger Absicht das Wort Freiheit gebrauchten, um die Knechtschaft einzuführen und allgemein zu machen, sondern die Heuchelei eines objectiven Verhältnisses und eines Weltzustandes, den die Einzelnen nicht aus reiner Berechnung geschaffen haben. Die Heuchelei ist zunächst nur die allgemeine tragische Collision, die zur Auflösung der Religion führt, daß der Mensch den Menschen, das Menschliche sein Fleisch und Blut nicht verläugnen, d. h. der Mensch sich nicht verbergen kann, daß er es in der Religion und in den kirchlichen Glaubenssäßen mit seinem eigenen Werk zu thun hat - er verlangt deshalb das Recht der freien Forschung - und daß er in demselben Augenblicke, wo er sein Werk mit menschlichem Auge betrachten will, sein Auge verschließt und sich blind vor seinem Werke niederwirft. Die Furcht, der Mensch müsse sich verlieren, wenn er sich erst wahrhaft wiedergewinnt, sein Wesen entschwinde ihm, wenn er in dem fremden göttlichen Wesen der Religion sich selbst erkennt, die elende Furcht, der Mensch werde zum Vieh, wenn er der Religion sein wahres, ihm bis jekt vorenthaltenes Wesen wieder abgewinnt, dieses Majestätsverbrechen gegen das Wesen der Menschheit ist in unsern Tagen das lezte Mittel, durch welches sich jene Illusion noch aufrecht erhält.
[Notes for 49 here]
50 Wenn die Illusion dem Bewußtseyn derjenigen, die in ihr leben, nicht als solche aufgegangen ist, so ist sie doch vollkommen in ihrer Sprache, wie wir nachgewiesen haben, ausgedrückt und um der Bewußtlosigkeit ein Ende zu machen, war es zunächst hinreichend, die verschiedenen theologischen Aussagen zusammenzubringen. Immer und von jeher und ihrer Natur nach war die Sprache der Theologie illusorisch, weil in ihr die unabweislichen Ansprüche der Sprache, der Vernunft, der Schlußfolgerung mit den religiösen Vorausseyungen, mit der Unmenschlichkeit und mit dem absoluten Widerspruch in Kampf lagen; noch nie aber ist sie in dem Grade illusorisch gewesen wie in unsern Tagen, seitdem der Gedanke der Menschheit und Freiheit so mächtig und allgemein geworden ist, daß er selbst den Theologen beunruhigt und ihn zwingt, ihn wenn auch nur mit den Lippen anzuerkennen.
[Notes for 50 here]
51 Man lese z. B. nur noch einmal den oben angeführten Satz, in welchem Herr Gruppe die Freiheit der Theologie preist und alle jene Mittel aufzählt, die jetzt „der genauen Exegese des Bibeltextes“ dienen, die diplomatische Kritik, die philologische Forschung, die archäologische Kunde,“ u. s. w., man höre seinen Wunsch: „und in der That liegt es in dem Sinn und Wesen des evangelischen Bekenntnisses, welches den ganzen geistigen Menschen auffassen will, daß er zu diesem Behuf jeder Art der Ueberzeugung Raum gibt und also jede Forschung gestattet“ um über das Enorme dieser Illusion zu erstaunen. Die nun schon so oft gehörte Tirade, „das evangelische Bekenntniß wolle den ganzen geistigen Menschen erfassen“ – wenn sie einmal wirklich ernstlich genommen wird, was ist mit ihr gesagt? Daß es im Wesen des evangelischen Bekenntnisses liegt, den ganzen geistigen Menschen anzugreifen und zu erdrücken, während ihn allerdings der Katholicismus zum Theil frei gibt? Oder daß das evangelische Bekenntniß sich nicht davor scheue, mit dem „ganzen geistigen Menschen“ in Parallele oder zusammengebracht zu werden, und daß es in diesem Contact Nichts für sich fürchte? Aber ist denn der ganze geistige Mensch „Nichts als eine combinirte Maschine für die diplomatische Kritik, für die philologische Forschung, für archäologische Kunde“ u. s. w.? Hat der Mensch nicht auch ein allgemeines Wesen und wenn das evangelische Bekenntniß „die diplomatische Kritik, die philologische Forschung“ u. s. w. nicht zu fürchten hat, läßt es sich auch ohne Furcht mit dem allgemeinen Selbstbewußtseyn und mit dem Wesen des Menschen zusammenbringen? d. h. gestattet es, daß der Mensch seinen Inhalt kritisch prüfe und untersuche, ob es wirklich der Ausdruck seines wahren Wesens, ob es mit der consequenten Entwicklung seines Selbstbewußtseyns verträglich sey? Uebernehmet euch doch nicht in Worten! Uebertreibt nicht in der Angst! Sagt doch nicht, daß das evangelische Bekenntniß „jeder Art der Ueberzeugung Raum gebe“, zumal ihr, die ihr doch nicht wißt und bedenkt, was ihr sagt, zumal jetzt, wo es an den Tag gekommen ist, daß dieß Bekenntniß nicht nur mit mancher Art der Ueberzeugung, sondern auch mit festgegründeten Beweisen nicht mehr vereinbar ist! Sprecht überhaupt nicht von Freiheit, denn die wahre Freiheit ist mit der Theologie und Kirche und Religion nicht zu verbinden! Sprecht auch nicht von Forschung, denn die Theologie hat bis jetzt selbst vermittelst der „diplomatischen Kritik, der philologischen Forschung, der archäologischen Kunde u. s. w.“ auch noch nicht Einen Punkt wirklich aufgehellt, noch Nichts Richtiges über den Ursprung und das Verhältniß der Evangelien unter einander vorgebracht und jetzt, wo die Sache entschieden ist, muß die Kritik, die alle bisherigen theologischen Fragen löst, aus der theologischen Facultät verstoßen werden. Gebt euch also kein allzugroßes Dementi! Sagt es einfach heraus: wir sind Knechte, wir wollen Sclaven seyn und müssen Sclaven seyn, wenn unsere Vorausseßungen bestehen sollen.
[Notes for 51 here]
52 Doch ihr müßt euch das vollständigste Dementi geben, damit ihr durch eure eigenen Aussagen und Vorausseßungen geschlagen und endlich vor aller Welt Augen und nach eurem eigenen Recht zu dem Bekenntniß, daß ihr Sclaven seyd, gezwungen werdet.
[Notes for 52 here]
53 Mir ist die Erlaubniß als Privatdocent der Theologie Vorlesungen zu halten genommen worden, weil ich die illusorische Freiheit zur wirklichen gemacht habe, weil ich es gewagt habe, wirklich philologische, kritische und historische Forschungen anzustellen, weil ich das illusorische Princip des Protestantismus, daß die heilige Schrift die Quelle und Norm alles dessen sey, was als christlich gelten wolle, ernstlich genommen und aus der Urkunde des Christenthums zu bestimmen gewagt habe, wie das Christenthum, zunächst die Anschauung von der heiligen Geschichte entstanden sey.
[Notes for 53 here]
54 Mir ist vollkommen Recht geschehen, daß mich die theologische Facultät von sich stieß: die Heuchelei kann sich mit der Wahrheit nicht vertragen und muß sie von sich stoßen, die vorgeheuchelte Freiheit muß sich vor der wirklichen fürchten, die illusorische Forschung, die seit achtzehn Jahrhunderten vergeblich hinter die Sache zu kommen suchte, fürchtet mit Recht, daß es mit ihr ein Ende hat, wenn die wirkliche Forschung das Räthsel gelöst hat, und wenn sie, wie es in der That der Fall ist, als illusorische Forschung immer und ewig bestehen will, bis es der Gnade von oben gefällt, die Räthsel zu lösen, muß sie die wirkliche Forschung, die die Sache ein für allemal entscheidet und sowohl alle weitern Grübeleien wie das zukünftige Einschreiten der Gnade und der göttlichen Erleuchtung überflüssig macht, von sich aussondern; die Sophistik und Rhetorik muß die Aufrichtigkeit und das gerade, männliche Wort verdammen. Ich bin mit Recht verurtheilt: warum habe ich aber auch an die Stelle der Sophistik die Aufrichtigkeit gesetzt!
[Notes for 54 here]
55 Die Theologie kennt nur Freiheiten, nur Forschungen, nur Wahrheiten der Religion, und besteht nur aus theologischen Wissenschaften. Die Freiheiten sind Feind der Freiheit, die Forschungen der Forschung, die Wahrheiten der Wahrheit, die Wissenschaften der Wissenschaft. Die Freiheiten sind privilegirte Freiheiten, die Forschungen privilegirte Forschungen, d. h. das Gegentheil der wirklichen Freiheit und Forschung. Sie sind die feudalistischen und barbarischen Freiheiten, Forschungen und Wahrheiten; sie sind ein Monopol desjenigen, der sie nur bis zu einem gewissen Punkte ausübt, der nur bishieher und nicht weiter frei seyn, forschen und die Wahrheit suchen will. Sie sind nicht allgemeine Menschen-Rechte und -Güter und derjenige, der sie aus ihrer theologischen Schranke herausführen will, so daß sie wirkliche Freiheit, Forschung, Wahrheit und Wissenschaft werden, muß für seine That büßen, denn er hat das theologische Privilegium aufgehoben.
[Notes for 55 here]
56 Warum sage ich nun aber dennoch, ich sey nicht nur ungehört, sondern auch mit Unrecht verurtheilt worden? Warum bin ich nicht freiwillig aus einer Facultät getreten, mit deren illusorischem und sophistischem Benehmen ich gebrochen habe?
[Notes for 56 here]
57 In dem Schreiben, in welchem mir die theologische Facultät zu Bonn die Verfügung des Ministeriums meldete, bemerkt sie zugleich, daß mir „diese Verfügung nicht unerwartet kommen konnte“. Marheineke meint - weshalb, werden wir später sehen - ich hätte „freiwillig meinem theologischen Charakter entsagt“ (p. 86). Herr Gruppe endlich ist der Ansicht, als ehrenhafter Mann hätte ich mich längst zurückziehen müssen. (p. 22.)
[Notes for 57 here]
58 Was die Bemerkung der Facultät zu Bonn betrifft, so habe ich allerdings bei der Ausarbeitung meiner Schriften Zeit genug gehabt, darüber nachzudenken, was ich zu erwarten habe, da ich bei dem Princip meiner Arbeit und bei der Consequenz, mit der sich dasselbe entwickelte, wissen mußte, in welches Verhältniß ich zu dem Bestehenden trete. Ich konnte und mußte erwarten, daß die Facultät und die Regierung von ihrer Seite Maaßregeln ergreifen würden, es war gewiß, daß sie gegen mich um ihres Interesse's willen ein Verfahren einleiten müßten, aber ich sah ihren Maaßregeln ruhig entgegen und fand keinen Grund, der mich hätte bewegen können, freiwillig aus dem Verbande mit der Facultät herauszutreten.
[Notes for 58 here]
59 Ob ich meinem theologischen Charakter freiwillig entsagt habe, sofern das Theologische in dem Illusorischen und Sophistischen der Freiheit und Forschung besteht, hat mit der Sache, um die es sich handelt, Nichts, gar Nichts zu thun; es fragt sich bloß, ob ich die heilige Geschichte von der Stiftung des Christenthums richtig erklärt, ob ich den Ursprung der Evangelien aufgehellt, das theologische Bewußtseyn richtig gedeutet habe. Deshalb weil ich meine Aufgabe gelöst habe, durfte ich noch nicht resigniren; ja, es war mir nicht einmal erlaubt, mich zurückzuziehen, wenn ich nicht in den Irrthum fallen wollte, den die Regierung mit den Facultäten getheilt hat. Diese haben die Sache so angesehen, daß sie meinten, Alles sey abgethan, wenn sie mich aus dem Verhältniß zur theologischen Facultät herausrissen. Um meine Person aber handelt es sich mir nicht und handelt es sich überhaupt nicht. Es fragt sich auch gar nicht, ob ich, ich persönlich, meinen theologischen Charakter“ aufgegeben habe oder ihm entsagen muß. Wäre das die einzige Frage, handelte es sich um meine Person und wäre es gewiß, daß die theologischen Facultäten sich ein ewiges Bestehen zu versprechen hätten, dann würde ich freilich mein Diplom zurückgeschickt haben, um mit dieser Ewigkeit Nichts zu thun zu haben, und aus meinen Schriften wird man wissen, mit welcher Gesinnung und Motivirung ich es zurückgeschickt haben würde.
[Notes for 59 here]
60 Es handelt sich aber vielmehr um die Theologie und die theologische Facultät. Nur dann trete ich freiwillig aus dem Verbande und der Facultät, wenn sie sich freiwillig aufgibt; nur wenn sie sich auflöst, gehe ich nach Hause, für jetzt bin ich nur bei Seite gegangen, um nicht die Gewalt gegen mich aufgeboten zu sehen, und meine Gegner vielmehr hätten diesen Ausgang voraussehen und wissen müssen, was sie zu erwarten haben, wenn sie meine Schriften gründlicher studirt hätten.
[Notes for 60 here]
61 Noch in einem andern Punkte glaubt die Facultät zu Bonn die Sache ins Persönliche herüberziehen zu können. In ihrem Schreiben vom 29. März spricht sie ihr Bedauern darüber aus, „daß meine Wirksamkeit als theologischer Docent und als Schriftsteller sobald nachdem ich zu ihr in Verhältniß getreten war, einen so entgegengesetzten Charakter angenommen hat, als welchen zu erwarten sie sich durch den Inhalt meiner Eingaben an die Facultät, worin ich um die Verleihung der Licentia docendi bei derselben anhielt, berechtigt achten mußte.“
[Notes for 61 here]
62 Erstlich hätte die Facultät das Maaß ihrer Erwartungen sehr genau selbst bestimmen können, wenn sie aus meinen Schriften, welche damals längst erschienen waren, hätte ersehen wollen, wie ich zur Theologie stand, aus meiner Darstellung der Religion des alten Testamentes, daß ich die Kritik gegen die dogmatischen Vorstellungen bereits in Bewegung gesezt hatte, wenn ich auch noch zum Theil die Voraussetzungen des religiösen Bewußtseyns beibehielt, aus meiner Schrift über Herrn Dr. Hengstenberg, daß ich mit der Sophistik des apologetischen Standpunktes gebrochen hatte. Sodann hatte ich in der Eingabe, in der ich auf Verlangen der Facultät den Entwicklungsgang, den meine theologischen Ansichten durchgemacht haben, schilderte, ausdrücklich – im October 1839 – angegeben, daß ich eben nach dem Gang meiner Entwicklung endlich zu der festen Ueberzeugung und Einsicht gelangt sey, die Auflösung und „Negation“ der gesammten Welt des religiösen Bewußtseyns müsse eine durchgreifende und vollständige seyn, so daß kein Atom von ihr verschont bliebe. Allerdings fügte ich hinzu, meine feste Ueberzeugung sey es zugleich, daß diese Auflösung dem Wesen des Christenthums keinen Abbruch thue, vielmehr aus der vollständigen Auflösung erst die Wahrheit des Christenthums hervorgehe. Allein dasselbe kann und muß ich auch jest noch sagen und wenn ich es damals nicht entschieden in demselben Sinne gesagt habe, in dem ich es jest sagen muß, wenn die Aussage damals noch unklar war, bin ich mir untreu geworden, wenn ich mich – und zwar sehr bald, noch durch meine Arbeiten während des nächstfolgenden Winters zur Klarheit entwickelt und erhoben habe? Habe ich mein Wort gebrochen, wenn ich es nur erfüllte? Habe ich nicht das wahre Christenthum gegen die theologische Sophistik vertheidigt? Habe ich nicht die heilige Schrift von der theologischen Tortur befreit? Darf die Facultät auf mich den Schein einer Inconsequenz fallen lassen, wenn ich nur mein Wort ausgelöst habe? die Facultät zumal, die durch ihren „apologetischen“ Charakter vielleicht nicht wenig dazu beigetragen hat, daß ich mein gutes Werk, das ich in den Briefen über Herrn Dr. Hengstenberg ausgeführt habe, wieder aufnahm und in einem größern Gebiete fortführte? die Facultät etwa, der ich mich von einer mir wohlwollenden aber schwachen Regierung gar nicht hätte preisgeben lassen, wenn ich gemeint hätte und wenn es wirklich an dem wäre, daß man nur dann Lehrer der Theologie seyn könne, wenn man der theologischen Sophistik ergeben ist? Wer ist schuldig, ich oder die Facultät? Ich, weil ich die Ueberzeugung, die ich vor ihr ohne Rückhalt ausgesprochen habe, (ausgesprochen, wie sie in meinen bis dahin erschienenen Büchern offen da lag,) öffentlich vor dem Publicum entwickelt, fortgebildet und befestigt habe, oder die Facultät, die in der Unbestimmtheit ihrer Apologetik stehen geblieben ist und denjenigen, der auf das wahre und leyte Ziel der theologischen Facultät losgeht, als einen Verräther bezeichnet?
[Notes for 62 here]
63 Ja, ich allein bin in dieser Frage meinem Worte treu geblieben, ich allein habe es nicht bei Worten belassen, ich habe der Bestimmung der Facultät angemessen gehandelt, wenn ich die Consequenzen der bisherigen Theologie in dem Gebiete, das ich bisher bearbeitet, gezogen habe.
[Notes for 63 here]
64 Die Facultäten mögen sich drehen und wenden wie sie wollen: – die Bestimmung, die in ihrem Wesen liegt, ist ihre Auflösung. Wer die Freiheit der philologischen, kritischen und historischen Forschung, die sie als „eine nothwendige Bedingung für eine lebendige Gestaltung der Theologie selbst bezeichnen und gewahrt wissen wollen“, wirklich sich zu Gute macht, führt sie ihrem Untergange entgegen. Wird er von ihnen deshalb verurtheilt, so hat er doch in der Sache absolutes Recht, er hat nach ihren eigenen Aussagen von der Nothwendigkeit jener Freiheit Recht und nur relativ hat er Unrecht, nur dann hat er Unrecht, wenn die illusorische Freiheit über ihn Urtheil spricht. Die Sophistik aber und die Illusion — wie lange können sie ihr Recht behaupten, wenn die Kritik ihr Geheimniß entdeckt und ihre Widersprüche endlich enthüllt hat?
[Notes for 64 here]
65 Die theologische Facultät ist im Grunde nicht mehr die alte, wie sie bisher bestanden hat, wenn sie die Forschung verdammt, da früher Böses und Gutes, Unkraut und Weizen, Forschung und Glaube in ihr verbunden war. Schneidet sie nun das Böse, die Forschung von sich aus, will sie Nichts mehr von der Forschung wissen, so mag sie zusehen und erfahren, bis zu welcher Stufe des Aberglaubens und der Knechtschaft der Mensch sinken kann. Uebrigens wäre das schon ihre Auflösung, wenn sie die Forschung von sich ausschlösse und die wirklich durchgeführte Forschung ignorirte, da sie sich eben damit aus dem menschlichen Geschlecht ausschlösse.
[Notes for 65 here]
66 Oder offenbart die Facultät jetzt erst ihr wahres Wesen, wenn sie die Freiheit verdammt, die Forschung verbietet und sich dessen, was sie verdammt, zugleich als ihrer Prärogative rühmt, macht sie also die Illusion, die sie bisher mehr oder weniger mit Bewußtseyn als das letzte Mittel ihrer Selbsterhaltung benutzte, zur absichtlichen, gewollten, principiell vorgeschriebenen Illusion: gut! so hat sie sich selbst das Gericht gesprochen und die nächste Geschichte wird sie nach ihrem eigenen Urtheilsspruche richten.
[Notes for 66 here]
67 Das ist die Frage, um deren Entscheidung es sich gegenwärtig handelt.
[Notes for 67 here]
68 Nachdem ich ihr im Allgemeinen ihre richtige Stellung gegeben habe, werde ich mich mit ihren besondern Seiten beschäftigen und diese in ihr richtiges Verhältnis zum Ganzen sehen. Zuerst fragt es sich, welche Stellung sich die Regierung durch ihre Anfrage bei den Facultäten gegeben hat.
[Notes for 68 here]
⬅ Eingang II. Die Anfrage der Regierung bei den Facultäten ➡