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Es ist sehr leicht zu erklären, wie es kommt, daß Marheineke den geheimen Sinn dieses theologischen Artikels nicht merkte oder wenigstens nicht mit klarem Bewußtsein entwickeln konnte; er lebt im Gefängniß und weiß nicht, daß er Gefangener ist, selbst dann Gefangener ist, wenn er sich den Schein vormacht, als habe er alle freie Bewegung, die der Mensch für die Pflege seiner Gesundheit nur fordern oder sich machen kann. Er will nicht nur nicht, daß „die Theologie von der Religion, vom Glauben das Wissen convulsivisch umschlossen werde“, er verlangt nicht nur für die Religion „alle Freiheit der innern Bewegung, alle Selbstständigkeit auf ihrem eigenen Gebiete“, sondern er ist auch, wie wir bereits bemerkten, der Ueberzeugung, daß die Wissenschaft von der Großmuth und der Gnade der Kirche „freigelassen“ ist. Die Wissenschaft ist nach ihm nicht die Sclavin, sondern die Freigelassene der Kirche, sie ist nicht mehr dem car tel est notre bon plaisir der Kirche unterworfen, sondern die Obrigkeit, die ihr von Gottes Gnaden gesezt ist, hat ihr aus eigenem Entschluß um den modernen Vorstellungen doch in Etwas nachzukommen allergnädigst Freiheit, Stimmrecht und sogar das Recht der Steuerverwilligung, das Recht, das himmlische Budget zu bestimmen, octroyirt. Indem Marheineke auf diese octroyirte Charte hinweist, sagt er (p. 65): „wenn die Frömmigkeit vom Glauben allein aus theologisch zu urtheilen anfängt, so verwandelt das Urtheilen sich eben damit in ein Vorurtheilen.“ Allein die Freiheit, die nur ein Gnadengeschenk des absoluten Herren ist, ist keine wirkliche Freiheit, jeden Augenblick vielmehr, wenn sie sich wirklich als Freiheit beweisen will, d. h. wenn sie ihren Ursprung aus der Gnade vergißt, ihren Ursprung desavouiren will, hat der Herr ein Recht dazwischenzufahren und die übermüthige Freigelassene sein Uebergewicht fühlen zu lassen. Diese Freiheit erinnert sich aber in der That immer zur rechten Zeit ihres Ursprungs aus der Gnade, sie bekennt ihre Abhängigkeit von oben und sagt dann: „die Lehren und Wahrheiten der Religion wollen erkannt, bewiesen d. h. begriffen seyn“, d. h. der Wille der Religion ist das Entscheidende, die Philosophie muß gehorchen, die Religion will ihre Wahrheiten bewiesen haben und die Philosophie setzt gehorsamst voraus, daß die Erkenntniß der Religion ihr Beweis, der Beweis ihrer Richtigkeit, der Beweis von der Richtigkeit der religiösen Voraussetzungen ist. Die Religion will es so haben und die Philosophie stürzt sich in die Arme, die sie convulsivisch umschließen. Die Philosophie hat nicht mehr das Recht, sich die Bestimmung zu geben, die in ihrem Wesen liegt, zu erkennen und es darauf allein ankommen zu lassen, was das Ergebniß ihrer Forschung ist, sondern die Religion schreibt ihr vor, was sie zu thun hat, und ihre Bestimmung ist es nun (p. 38), „die christlichen Lehren vor der Vernunft zu rechtfertigen“, als ob es feststände, daß die Erkenntniß der Religion die Voraussetzungen derselben als richtig beweisen würde. Freilich steht es fest; aber nur weil es die Religion so haben will, weil die Religion es so vorschreibt und die Philosophie „convulsivisch in ihre Arme schließt.“ Hier, auf diesem Standpunkte der gehorsamen Philosophie übt die Religion gerade die härteste Tyrannei aus und ist ihre Kraftäußerung die größeste, da sie eine Freigelassene, die sich schon völlig von ihr losgesagt hatte, wieder zur Raison oder vielmehr zur Unvernunft zu bringen hat.
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