82
Der entschiedene Kritiker allein und der rücksichtslose Vertheidiger der Regierung sprechen es aus, daß eine Collision eingetreten sey, aber beide werden sie in sehr verschiedener Weise auffassen, also auch die Lösung nicht auf demselben Wege finden.
83
Sehen wir, wie der Vertheidiger der Regierung die Collision im allgemeinen und in der besondern Beziehung auf meine persönliche Stellung auffaßt.
84
Zunächst meint Herr Gruppe, ständen sich die heiligen Interessen des Glaubens und eine specielle „Maxime des Staates“ — er meint des Preußischen Staates — gegenüber. „Es handelt sich einerseits um die heiligsten Interessen, um Güter, welche Deutschland so viel – „so viel“! was für eine leere, unbestimmte Floskel! gekostet haben und die es doch nicht – wie precär! doch nicht! – zu theuer (!) erworben hat, es handelt sich um die Erhaltung des evangelischen Glaubens in seiner Würde, ja um die Macht und Heiligkeit des Christenthums selbst, welches angetastet worden. Andererseits aber handelt es sich um eine Maxime des Staats, welche bei der Wichtigkeit der Sache durchaus keiner Mißdeutung unterliegen darf. Preußen hat neuerdings wieder die unzweideutigsten Beweise gegeben, daß es sein Gedeihen mit der Intelligenz und geistigen Freiheit, mit der Offenheit und Wahrheit identificirt ... („die sichtbar erweiterten Gränzen der Presse“ werden als einer der neuesten und bedeutendsten Beweise aufgewiesen) sollte es nun, als es B. Bauer der Lehrfähigkeit entzog, einen Schritt gethan haben, der damit in Widerspruch steht?“
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Die Collision ist Herrn Gruppe auf einmal zu einer scheinbaren geworden.
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Etwa deshalb, weil die Freiheit, mit welcher Preußen sein Gedeihen identificirt, selbst nur eine scheinbare Freiheit ist?
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Herr Gruppe hat nicht so weit gedacht, aber in der That könnte nur dieser Umstand es ihm möglich machen, die Collision überhaupt in Frage zu stellen.
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Er weiß überhaupt nicht, was er sagt. Die „Gränzen der Preßfreiheit erweitern“ heißt den Censor unsicher machen, die Willkühr des Censors gesetzloser d. h. willkührlicher machen und diese Censur, diese willkührlicher gewordene Censur, die Censur überhaupt nennt Herr Gruppe einen Beweis, daß ein Staat sein Gedeihen mit der Intelligenz und geistigen Freiheit, mit der Wahrheit und Offenheit identificirt.
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Der Preußische Staat identificirt also „sein Gedeihen mit der Intelligenz, Freiheit und Wahrheit“, so wie der Jesus des vierten Evangeliums sagt: „ich bin die Wahrheit“?
90
Welche Sprache! Und wie muß sich Herr Gruppe durch seine Sprache selbst widerlegen!
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Diese Lobredner können nicht zusammenhängend denken, nicht rein sprechen; in ihrer theologischen Sprache drückt sich das Falsche, Lügnerische und Hohle ihrer Sache aus; ihre innere Heuchelei macht auch ihre Sprache schief, schielend und für jeden aufrichtigen Mann unerträglich. Es ist klar: Herr Gruppe hatte ungefähr die Combination im Sinne, daß der Preußische Staat sein Gedeihen mit dem Gedeihen der Intelligenz und geistigen Freiheit, mit der fortschreitenden Entwicklung der Formen, die die Offenheit zu einem Recht, die Wahrheit zu einem Gemeingut machen, identificire: das ungefähr schwebte ihm vor der Phantasie: aber er glaubte Nichts zu sagen, wenn er nur das sagte, und erhob sich daher zu jener gedankenlosen Hyperbel, daß ein Staat sagt: „mein Gedeihen ist die Intelligenz und geistige Freiheit, die Offenheit und Wahrheit selbst“, und daß der Preußische Staat das sagt, nennt Herr Gruppe sehr bescheiden „die Maxime des Staats“, „die Maxime“, die man sich nach dem bon plaisir bildet, „die Maxime“, die man willkührlich an einem schönen Morgen ändern kann, „die Maxime“, die als solche ein Werk der Willkühr ist – aber er nennt es nicht das „Princip“ des Preußischen Staats, „das Princip“, das im Wesen des Staats liegt, das Princip der Freiheit und der freien Entwicklung der Wahrheit, ohne welches ein Staat noch nicht wirklich-Staat ist.
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Man wird nun sehen, weshalb Herr Gruppe die Collision zu einer nur scheinbaren machen mußte: mit einem wesentlichen Princip kann ein anderes Princip in Collision treten, aber nicht mit einer „Maxime“, denn eine Maxime kann willkührlich zurückgenommen werden, sobald es ein anderes Interesse verlangt, während ein Princip feststeht und seine Sache mit dem Widerpart kühn und entschlossen durchficht.
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Die Maxime lassen wir fahren, so wie sie uns nach ihrem Belieben auch desavouiren kann: bei dem Princip bleiben wir aber stehen, ein Princip ist ein starker Schuß und das Princip des Staats ist die Freiheit.
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Sehen wir nun, wie Herr Gruppe die andere Seite der Collision auffaßt! Er hat sie auch nicht in ihrer ganzen Schärfe gefaßt, er hat sie so wenig wie die „Maxime“ des Staats richtig aufgefaßt.
95
„Es handelt sich, sagt er also, um die heiligsten Interessen, um Güter, welche Deutschland so viel gekostet haben.“ So viel! Hätte er doch gesagt, es bedacht oder darüber — da er es noch nicht zu wissen scheint — nachgedacht, wie viel diese Interessen Deutschland gekostet haben. Sie haben es bisher nichts mehr und nicht weniger als seine politische Freiheit und Bedeutung gekostet. Der deutsche Protestantismus hat die Religion zur einzigen und ausschließlichen Macht des Menschen erhoben und in politischer Beziehung nur die Folge gehabt, daß die Souveränität der Landesfürsten durch den Zuwachs ihrer Gewalt, den sie als oberste Bischöfe ihrer Landeskirche erhielten, absolut wurde.
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Statt die Floskel anzubringen, Deutschland habe jene heiligsten Interessen „doch nicht zu theuer erworben“, hätte Herr Gruppe wiederum fragen sollen, wie theuer der Preis war, ob der Verlust der politischen Freiheit und aller Staatsrechte nicht ein zu hoher Preis war, und um billig zu seyn, hätte er andererseits fragen sollen, ob die politische Freiheit etwa zu theuer erworben werden könne.
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Das ist nämlich im Allgemeinen die Collision, daß das kirchliche und religiöse Interesse auf Kosten des Begriffs des Staats sich geltend machen will und der Staat sich endlich von der kirchlichen und religiösen Bevormundung befreien und als wirklicher Staat constituiren muß. Die Kritik ist diese Voraussetzung für diese Bestrebung des Staats, da sie die kirchliche und religiöse Macht erklärt und ihre Prätension, eine überirdische, übermenschliche Macht zu seyn, vollständig auflöst, also auch jene politische Krisis herbeiführt, welche der kirchlichen und religiösen Macht als einer rein menschlichen ihre gehörige Stellung im Kreis der andern menschlichen Mächte anweist. Die Collision ist daher in diesem Augenblicke nur diejenige, ob die Staatsregierung die Kritik nach dem Princip des wirklichen, freien Staats oder des Staats, der von der Kirche bevormundet ist, richten soll.
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Nachdem der Apologet der Regierung den Punkt, wo die Collision zu finden ist, verfehlt hat - als Apologet, mochte er es nun wollen oder nicht, mußte er aber den kritischen Punkt verfehlen, da es apologetisch ist, die Sache in der Unbestimmtheit zu halten, wo die Nothwendigkeit einer Alles entscheidenden Krisis nicht einmal gefühlt wird, bemühte er sich die Collision als eine nur unbedeutende darzustellen.
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„Die akademische Freiheit in der theologischen Facultät, sagt er p. 4, nur diese ist es, welche Bauer entzogen worden.“
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So? Wirklich? Nur diese also? In der That, das ist erbärmlich wenig! -
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Diese Entziehung der Lehrfreiheit ist - nicht wahr? - sehr wenig und widerstreitet nicht „der Wahrheit und Offenheit“, mit der Preußen „sein Gedeihen identificirt.“
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Wenn nur im Allgemeinen „Wahrheit und Offenheit“ als Recht proclamirt ist, so ist es Nichts, gar Nichts, wenn in der bestimmten Praxis die Wahrheit wohl zugelassen, die Offenheit verboten wird. Das ist sehr wenig: es ist genug, wenn im Allgemeinen da ist, was im Einzelnen und in der Wirklichkeit bestraft wird.
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Ein anderes Mittel, die Collision zu vertuschen, besteht darin, daß der Apologet uns zu bedenken gibt, wir könnten damit zufrieden seyn, daß uns nicht noch mehr entzogen wird.
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„Keine Inquisition gegen Privatgedanken ist es, welche Bauer verfolgt.“ Als ob davon noch die Rede seyn könnte, daß der Staat Privatgedanken verfolgen könne! Als ob die Gewissensfreiheit erst noch der besondern Garantie und der Erklärung einer Regierung, sie wolle dieselbe schüßen, bedürfte. Wenn in unsern Tagen von der Freiheit der Ueberzeugung die Rede ist, so fragt es sich nicht mehr, ob die Ueberzeugung geduldet werden könne, sondern ob sie die Wahrheit enthält und wie weit sie das Bestehende umändern müsse. Die Ueberzeugungen sind heute nicht mehr Privatgedanken, mit denen ein armer, einsamer Weiser sich privatim tröstet, sondern öffentliche Mächte, die sich mit der Macht des Bestehenden messen.
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Am Ende aber muß ich der Regierung meinen gehorsamsten Dank dafür sagen, daß sie mich aus meiner Stellung entfernt hat, die mir - man höre! - weil kein Gehalt, nämlich kein Salair damit verbunden ist, selbst unerträglich seyn mußte. Mein Dank beendigt die Collision. Man höre! -
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„Es ist hier aber auch überhaupt von keiner Verfolgung gegen die Person die Rede, von keiner Bestrafung, die Bauer durch irgend eine Schuld (!) verwirkt hätte. Er war Privatdocent an einer Universität; wer nun das Institut des Privatdocententhums kennt d. h. wer da weiß, wonach man das Vortheilhafte einer öffentlichen Stellung zu beurtheilen hat, weiß auch, daß es keine Anstellung im Staatsdienste ist, daß es kein Gehalt bedingt und daß es überhaupt mehr Lasten als Vortheile einschließt. „Bauer ist in keinen Ansprüchen verkürzt und gekränkt worden“ (p. 4, 5).
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Der Vortheil einer Stellung im öffentlichen Leben ist also nicht danach zu bestimmen, ob sie mehr oder weniger Gelegenheit gibt, die Wahrheit zu verbreiten, überhaupt der Wahrheit zu dienen, sondern ob und wie viel sie Besoldung mit sich bringt. Die einzigen Ansprüche, die Herr Gruppe dem Fleiß, der Thätigkeit und der Arbeit zugesteht, sind die Ansprüche auf Geld und noch einmal Geld und eine Anstellung.
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Die einzigen Ansprüche, die Herr Gruppe dem Fleiß, der Thätigkeit und der Arbeit zugesteht, sind die Ansprüche auf Geld und noch einmal Geld und eine Anstellung.
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Als Licentiat der Theologie habe ich aber das Recht auf den Anspruch, öffentlich lehren zu dürfen, das Recht frei und öffentlich und auf dem Katheder die Theologie zu lehren, zu entwickeln und die Consequenzen der Theologie zu ziehen, und dieß mein Recht muß so lange ungekränkt bleiben, bis mir wissenschaftlich bewiesen ist, daß ich die Schrift nicht verstehe, daß ich die Theologie nicht richtig entwickle, daß ich mich nicht auf die wahren Consequenzen der Theologie verstehe d. h. bis mir bewiesen ist, daß man mir mit Unrecht den Grad eines Licentiaten der Theologie ertheilt hat.
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Das Recht öffentlich zu lehren, ist ein Vortheil, der so außerordentlich groß ist, daß ich niemals freiwillig darauf Verzicht leisten werde. Ich würde das Recht, welches mir der Grad eines Licentiaten der Theologie gibt, immer noch nach Gebühr schätzen, aber nicht mehr als das höchste, das ich zu bewahren habe, betrachten, wenn verfassungsmäßige Formen der Oeffentlichkeit vorhanden wären, in denen die Frage der Theologie, die Frage, ob der Staat von der Kirche bevormundet werden müsse, behandelt und entschieden werden könnten, und wenn wirkliche Preßfreiheit herrschte. Wenn aber weder Preßfreiheit vorhanden ist, noch eine Verfassung, welche die Frage über das Schicksal der Theologie der öffentlichen Debatte freigibt, so ist das Recht auf dem theologischen Katheder das Wesen der Theologie zu entwickeln, unschätzbar und ein Vortheil, auf den ich gar nicht so leicht, wie Herr Gruppe meint, weil er kein Geld-Vortheil ist, Verzicht leisten darf.
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Und ist das Recht, auf dem theologischen Katheder selbst die Theologie durch die reine Darstellung ihres Wesens aufzulösen, nicht ein großes Recht – ein Recht der Geschichte selber?
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Nachdem Herr Gruppe sich in seiner Weise bemüht hat, die Collision als eine unbedeutende oder als eine nur scheinbare darzustellen, kommt er auf einmal dazu, die Collision von einer andern Seite zu präsentiren – aber nein! er kann auch jetzt noch nicht die Collision als solche darstellen, er kann nicht einmal so sprechen, daß er auch nur den Schein, er habe über die Sache nachgedacht, hervorrufen könnte. Auf diesem Standpunkt, auf welchem die Wissenschaft von vornherein verpönt ist, ist nicht einmal der Zusammenhang der Sprache möglich.
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„Der Staat handelt hier, sagt Herr Gruppe p. 9, nicht unmittelbar in seinem eignen Interesse, sondern zunächst nur in dem der Kirche, die er zu schützen, deren Bestehen und Gedeihen er wahrzunehmen hat. Mit der Existenz der Kirche hängt seine eigene zusammen und hienach bestimmt sich in der Beaufsichtigung des theologischen Unterrichts seine Pflicht und Aufgabe.“
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Also der wissenschaftlichen Forschung auf den Universitäten muß der Staat Schranken setzen, damit die Kirche die Collision mit der Wissenschaft überleben könne? Ist das ein wahrer Schutz, wenn der Staat der Wissenschaft äußere Schranken setzt? Damit also ist die Collision gelöst, wenn der Wissenschaft einfach und kurz und gut Schranken gesetzt werden? Als ob die Collision nicht die wäre, daß die wissenschaftliche Erkenntniß der Kirche, ihrer Glaubenssätze und der heiligen Schrift diese Schranken aufhöbe! Stürmt denn der Kritiker von außen mit Brechzangen auf die heilige Schrift los? Ist er es nicht vielmehr, der von innen heraus arbeitet und die falschen Stützen, mit welchen die Theologie den Buchstaben sicher stellen wollte, durch die freie Entwicklung desselben umwirft? Was hilft eine äußere Schranke, wenn die Entwicklung von innen heraus jedes äußere Hemmniß verspottet?
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Also der wissenschaftlichen Forschung auf den Universitäten muß der Staat Schranken setzen, damit die Kirche die Collision mit der Wissenschaft überleben könne? Ist das ein wahrer Schutz, wenn der Staat der Wissenschaft äußere Schranken setzt? Damit also ist die Collision gelöst, wenn der Wissenschaft einfach und kurz und gut Schranken gesetzt werden? Als ob die Collision nicht die wäre, daß die wissenschaftliche Erkenntniß der Kirche, ihrer Glaubenssätze und der heiligen Schrift diese Schranken aufhöbe! Stürmt denn der Kritiker von außen mit Brechzangen auf die heilige Schrift los? Ist er es nicht vielmehr, der von innen heraus arbeitet und die falschen Stützen, mit welchen die Theologie den Buchstaben sicher stellen wollte, durch die freie Entwicklung desselben umwirft? Was hilft eine äußere Schranke, wenn die Entwicklung von innen heraus jedes äußere Hemmniß verspottet?
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Die Frage ist also die, ob in der theologischen Wissenschaft das Gegebene von innen heraus erkannt oder die Erkenntniß von außen gehemmt, oder vielmehr, da jedes äußere Hemmniß gegen die innere Entwicklung nicht nur ohnmächtig ist, sondern sich bereits als ohnmächtig bewiesen hat, ob die Ohnmacht herrschen und die innere Macht unterliegen soll. Es gehört ein großes Vertrauen zur Ohnmacht, wenn man ihr den Sieg versprechen will. Nein! man gesteht die Ohnmacht ein, wenn man ihr mit Bewußtseyn vermittelst einer Absperrung gegen die Wissenschaft zu Hilfe kommen will, und täuscht sich nur darin, daß man meint, sie könne wirklich erhalten werden. Der Feind ist aber ein innerlicher und hat seinen Sitz im Wesen des Buchstabens, der Schrift, der Religion, der Kirche selber.
117
In demselben Athemzuge sagt Herr Gruppe, der Staat sey in dieser Frage unpartheilich und zugleich selber Parthei; der Staat handle nicht unmittelbar in seinem eignen Interesse und wieder — nun, etwa nach langen Umwegen, die ihn dahin führen? Nein, von vornherein — in seinem eignen Interesse. Wenn „mit der Existenz der Kirche seine eigne zusammenhängt“, wenn er also gezwungen ist, um seiner selbst willen die Kirche zu erhalten, handelt er dann nicht in seinem Interesse, und zwar unmittelbar in seinem Interesse? Ist es nicht der Trieb der Selbsterhaltung, der es ihm zur Pflicht macht, die Kirche zu erhalten? Ist er nicht der Zweck, um dessentwillen er die Kirche erhält?
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Nun aber, wenn die Kirche sich selbst nicht schützen kann, wenn sie nicht in ihr selbst die Garantie ihres Bestehens hat, wenn sie, um zu bestehen, die Wissenschaft äußerlich beschränken lassen muß und wenn mit ihrer Existenz die des Staats zusammenhängt, also auch mit ihr der Staat fällt, dann hat der letztere keine starke Garantie für sein Bestehen - dann ist es um ihn geschehen.
119
Er kann aber sicher seyn. Die Kirche wird ihn nicht in ihren Fall mit hineinziehen.
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Nur der Staat, der sein Schicksal mit der Kirche verbunden hat, geht unter: über seinen Trümmern erhebt sich der wahre, der freie Staat.
121
Lange genug hat man nun die Kinder mit dem Spruche geschreckt, „daß die Existenz des Staats mit der Kirche zusammenhänge“ - die Zeit ist nun vorüber, wo wir es glauben, daß der Staat, dessen Wesen die Freiheit ist, mit Kirche und Religion, deren Wesen die Knechtschaft ist, um seiner selbst willen, wenn er nicht augenblicklich zusammenstürzen wolle, zusammenhängen müsse. Wenn wir hinter das Wesen der Kirche und des Staats gekommen sind, dann wird uns Niemand mehr vorreden können, daß der Staat, indem keine Pflicht ohne Recht ist und Pflichten nur so weit als die Rechte gehen, auf die Kirche und Religion sich stützen müsse, in deren Bereich wir rechtlos sind, Null und Nichtig, ohnmächtige, unmündige Kindlein sein sollen: daß der Staat, in dem der Mensch sich gemäß seinem wahren, menschlichen Wesen zu entwickeln hat, mit einer Kirche zusammenhängen solle, die uns immer zuruft, daß wir von unserer Bestimmung abgefallen, mit einem Wesen außer uns entzweit sind; daß der Staat, in dem wir nur das sind, was wir aus uns machen, mit einer Kirche zusammenhängen solle, in der wir nur das seyn sollen, was es der Gnade eines Andern beliebt, aus uns zu machen. Kurz der Staat, der hier auf dieser Erde seine Geschäfte hat, der Alles nur durch seine eigne Kraft auszuführen hat - daß jenseitige Mächte in den Staat jemals eingegriffen hätten, davon wüßten wir Nichts und Niemand wird uns ein glaubwürdiges Creditiv vorbringen können, welches den Beweis enthielte, daß der Himmel durch Abgesandte in der Weltgeschichte intervenirt hätte - der Staat, wenn er sich nicht auf den Kopf stellen und mit den Füßen auf die Luft stützen d. h. seine Angehörigen nicht um den Staat bringen will, kann sich nicht auf die Kirche stützen, die ihren Angehörigen befiehlt, ihren Wandel im Himmel zu führen und alles Irdische nur als ein ekles Hinderniß, welches ihren seligen Wandel stört, oder als einen bloßen Schein zu betrachten.
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Im Staat soll der Mensch endlich mit sich einig werden, die Kirche entzweit den Menschen mit sich selbst - soll dieses gespaltene, elende kirchliche Wesen der Schutz des Staates seyn, in welchem der Mensch sich endlich von dem Zerwürfniß, in welches ihn die Kirche geworfen hatte, erholen und endlich einmal Friede, Ruhe und Uebereinstimmung mit sich selbst gewinnen soll?
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Unmöglich! Der Staat hat sich nur auf sich zu verlassen. Die Kirche hat ihn nur immer bisher daran gehindert, wirklich Staat zu seyn.
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Wir müssen es aber vielmehr so ausdrücken: so lange der Staat noch nicht wirklich Staat, noch nicht der Ausdruck und die Erscheinung der Freiheit war, so lange war die Kirche ihm nothwendig. Nein! nicht nothwendig, als ob der Staat in diesem Zustande der Unvollkommenheit die Kirche gleichsam als ein Geschenk vorgefunden hätte, welches ihm eine himmlische Macht geschenkt hätte, damit seiner Schwäche geholfen werde. Sondern vielmehr die Kirche ist Nichts als die zur Erscheinung gekommene Unvollkommenheit des noch nicht fertigen Staats, die von ihm selbst gesetzte Erscheinung seiner Schwäche, der nothwendige Ausdruck davon, daß er noch nicht wirklich Staat sey, den Menschen noch nicht zum Menschen gemacht habe.
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Alle Gegensätze, an denen die frühere Zeit sich abquälte und vergeblich abquälen mußte, weil sie die wesentliche Realität und die Geschiedenheit beider Seiten voraussetzten, fallen jetzt zusammen und sind damit gelöst. Wie die Religion nur der objectivirte Ausdruck der Unmündigkeit des Menschen war, der Beweis, daß er sein Wesen noch nicht in ihm selbst gefunden habe und es daher als ein fremdes betrachten mußte, so ist die Kirche die selbstständig repräsentirte Unvollkommenheit des unvollkommenen Staats, das entfremdete Wesen des Staats, der Beweis also, daß der Staat sein wahres Wesen noch nicht erfaßt, noch nicht den Muth gehabt hatte, sein Wesen in sich selbst zu sehen und in seinen Gesetzen auszudrücken.
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Die Collision ist daher die, ob der Staat, wenn die Kirche als sein eignes Wesen, aber als sein ihm entfremdetes, daher unkenntlich gewordenes Wesen erkannt ist, darauf bestehen soll, daß seine Freiheit in Unfreiheit, sein und seiner Angehörigen Recht in Unrecht sich umkehre, oder ob er sich und den Seinigen das, was Rechtens ist, zurückgeben soll.
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Wer eine Collision lösen will, muß sie vor Allem richtig auffassen; wer nicht weiß, worin sie besteht, wird sie auch nicht lösen können.